Wer kann sich einbürgern lassen?

(Stand Juni 2024)

Damit der Antrag auf Einbürgerung Aussicht auf Erfolg hat, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein.

Einen Anspruch auf Einbürgerung hat in der Regel, wer ...

  • seit 5 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt.
  • sich zur historischen Verantwortung Deutschlands bekennt.
  • ein unbefristetes oder verfestigtes Aufenthaltsrecht hat (z. B. Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis etc.).
  • mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung und den Lebensverhältnissen in Deutschland vertraut ist und dies durch den Nachweis eines bestandenen Integrationskurses, eines Einbürgerungstests oder einen deutschen Schul- bzw. Ausbildungsabschluss nachweisen kann.
  • seinen Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Bürgergeld bestreiten kann.
  • über ausreichende Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1 verfügt und dies mittels eines Zertifikats oder eines deutschen Schul- bzw. Ausbildungsabschlusses nachweisen kann.
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt ist.

Von den genannten Voraussetzungen gibt es Ausnahmen und es bestehen Sonderregelungen, z. B. für Familienangehörige, Staatenlose oder Menschen mit besonderen Integrationsleistungen. Es wird in jedem Fall empfohlen, sich vor einer Antragstelung beraten zu lassen.

Notwendige Antragsunterlagen

  • Anlage 1 (Einbürgerungsantrag, vollständig ausfüllen, aber noch nicht unterschreiben!)
  • Anlage 2 (Erklärung zum Einbürgerungsantrag)
  • Anlage 3 (Unterrichtung über die Verarbeitung personenbezogener Daten)
  • Anlage 4 (Loyalitätserklärung)
  • Wenn man mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist: Anlage 5 (Erklärung deutscher Ehepartner)
  • Anlage 6 (Merkblatt Verfassungstreue)
  • Merkblatt für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder der Schweiz (nur wenn man EU-Bürger oder Schweizer ist)

Weitere notwendige Unterlagen zum Einbürgerungsantrag

  • Passbild
  • Geburtskurkunde (evtl. internationale Variante oder Übersetzung)
  • bei Verheirateten: Eheurkunde (evtl. internationale Variante oder Übersetzung)
  • bei Geschiedenen/Verwitweten: Scheidungsurteil/Sterbeurkunde (evtl. internationel Variante oder Übersetzung)
  • Pass und Aufenthaltstitel
  • Anerkennungsbescheid des BAMF bei Asylberechtigten/Flüchtlingen
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Bescheid Bürgergeld/Sozialhilfe/Grundsicherung etc.)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat B1, Schulabschlusszeugnis oder Ausbildungszeugnis, alternativ Schulzeugnisse einer deutschsprachigen Schule über den Zeitraum von vier Jahren, Studienbescheinigung etc.)
  • Nachweis zum bestandenen Einbürgerungstest oder Integrationskurs (z. B. Leben in Deutschland)

Alle genannten Unterlagen müssen bei der Antragstellung im Original vorgelegt werden. Die Unterlagen müssen für alle Einbürgerungsbewerber vorgelegt werden. Bei Kindern unter 16 Jahren müssen aktuelle Schulzeugnisse vorgelegt werden.

Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen aufgeführten Unterlagen eingereicht werden.

Weiterführende Links zum Thema Einbürgerung

BAMF - Einbürgerung in Deutschland Integrationsbeauftragte Einbürgerung Hessen Regierungspräsidium Gießen

Momentan sind Beratungen und Antragstellungen zur Einbürgerung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Schreiben Sie diesbezüglich bitte eine E-Mail an standesamt@buseck.de oder rufen Sie unter 06408/911-161 an.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der Einbürgerungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen und nimmt momentan bis zu zwei Jahre in Anspruch. (Stand Juni 2024)