Stromspeicherförderung in der Gemeinde

Beratung und Förderung

Fortführung der Stromspeicherförderung der Gemeinde Buseck in 2023

Auch im Haushalt 2023 der Gemeinde Buseck wurden wieder Finanzmittel für die Stromspeicherförderung eingestellt.

Damit haben Busecker Einwohner oder auch Gewerbetreibende weiterhin die Möglichkeit, eine Förderung für neu installierte Stromspeicher bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Mit solch einem Stromspeicher kann selbst erzeugter Strom zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor der Umsetzung der Maßnahme gestellt wird und die Umsetzung im Jahr der Antragstellung erfolgen muss!

Pro kWh Speicherkapazität erhalten Sie 100,00 € bis zu einer Fördergrenze von 10 kWh bzw. 1.000,00€. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum und die Auszahlung der Fördermittel, wenn ein Nachweis der Netzanmeldung (Eintragung in das Marktstamm-datenregister) vorliegt. Eine Antragstellung ist ab dem 01.02.2023 möglich. Die Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 durch die Auftsichtsbehörde.

Die Förderung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass noch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

So können Sie die Förderung für Ihren Stromspeicher beantragen:

1.) Sie stellen einen formlosen Antrag an den Fachdienst 2.3 Umwelt und Energie (umwelt@buseck.de) vor Ausführung der Maßnahme.
2.) Im Antrag müssen folgende Daten enthalten sein:
a. Adresse des Standortes des Stromspeichers
b. Kostenvoranschlag/Angebot Ihres Stromspeichers
c. Speicherkapazität des Stromspeichers

3.) Nach Eingangsbestätigung und Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung des FD Umwelt und Energie und werden im Falle einer Förderbewilligung aufgefordert, nach der Ausführung die Eintragung ins Marktstammdatenregister nachzuweisen.

4.) Nach Eingang des Nachweises zur Eintragung ins Marktstammdatenregister wird die Auszahlung der Fördermittel veranlasst.
 

Energiesprechstunde

Die Gemeinde Buseck bietet monatlich eine kostenlose Energiesprechstunde an, welche vom Energiebeirat durchgeführt wird. Für diese muss sich im Vorfeld angemeldet werden (Fachdienst Umwelt & Energie). In der Regel findet die Sprechstunde donnerstags von 16 bis 18 Uhr statt. Termine werden einige Wochen vorher unter "Aktuelles - Nachrichten aus dem Rathaus" bekannt gegeben.

Ansprechpartner

Für Rückfragen steht Ihnen der FD 2.3 Umwelt und Energie gerne zur Verfügung: 
Tel.: 06408/911-208 (-205)
E-Mail: umwelt@buseck.de