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Wahlen

Bundestagswahl am 23.02.2025

Aufgrund der aktuellen politischen Lage kommt es am 23. Februar 2025 zu vorgezogenen Neuwahlen.

Auch Deutsche, die im Ausland leben, können bereits die Anträge für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zusenden. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter Bundestagswahl 2025 - Wählen als Deutscher im Ausland

Die wichtigsten Termine zur Bundestagswahl

Einige Wochen vor dem Wahltag

Briefwahlanträge können schon vor Beginn der Briefwahl gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen erst nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses ausgestellt und versandt werden können.

23.11.2024 - 3 Monate vor Wahltag
Hauptwohnung muss im Wahlgebiet - also in der BRD - bestehen, um an der Wahl teilnehmen zu können (mind. 3 Monate vor Wahltag). 
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland gibt es besondere Regeln: Wählen als Deutscher im Ausland.

12.01.2025 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Buseck, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Buseck gemeldet sind.

13.01.2025 - 41 Tage vor Wahltag
Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. Eröffnung des Briefwahlbüros.

13.01. bis 02.02.2025 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Buseck durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

bis spätestens 02.02.2025 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Briefwahlantragsvordruck.

03.02. bis 07.02.2025 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Busecker Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Gemeinde Buseck auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

21.02.2025 - 15:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
(Es gibt Ausnahmen.)

22.02.2025 - 12:00 Uhr - 1 Tag vor Wahltag
In Ausnahmefällen können Wahlscheine noch ersetzt werden, sofern der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass der Wahlschein nie zugegangen oder verloren ist. Am Wahltag ist dies nicht mehr möglich!

23.02.2025 - Wahltag

  • Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich
  • Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
  • Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

Über die folgenden Links können Sie Ihren Wahlschein online beantragen und die Wahlergebnisse einsehen.

Wahlschein online beantragen Wahlergebnisse

Kontakt

E-Mail: wahlen@buseck.de
Telefon: 06408 911 144

Landeswahlleiter für Hessen

Bundeswahlleiterin