Was steht an?

Wahlen

Kommunalwahl am 15.03.2026

Busecker Bürgerinnen und Bürger wählen - je nach Wahlberechtigung -

  • die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck
  • den Kreistag des Landkreises Gießen
  • einen Ortsbeirat in einem der fünf Ortsteile, sofern sie dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Seit 2021 finden zeitgleich auch die Ausländerbeiratswahlen statt. Gewählt werden die Ausländerbeiräte der Gemeinde Buseck und des Landkreises Gießen. Wahlberechtigt sind Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit. Für die Ausländerbeiratswahl der Gemeinde Buseck wurden keine Wahlvorschläge eingereicht, so dass sie abgesagt wurde. Es wird nur der Ausländerbeirat des Landkreises Gießen gewählt.

Kontakt

E-Mail: wahlen@buseck.de
Telefon: 06408 911 144

Landeswahlleiter für Hessen

 

Einfach online beantragen

Briefwahl

Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger können Sie online einen Wahlschein beantragen – entweder für die Briefwahl oder für die Stimmabgabe in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises.

Voraussetzung ist, dass Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Buseck eingetragen sind. Darüber wurden Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung informiert. In diesem Schreiben finden Sie auch Angaben zu Ihrem Wahlbezirk sowie Ihre laufende Nummer im Wählerverzeichnis.

Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und dennoch glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Datenübertragung erfolgt sicher und verschlüsselt über eine SSL-Verbindung. Ihre Angaben werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben elektronisch gespeichert – und zwar bis zum Ende der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist für Wahlunterlagen.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten: Beantragen Sie Ihren Wahlschein rechtzeitig, damit Ihnen die Unterlagen zugestellt werden und Sie diese fristgerecht zurücksenden können.

Wichtig: Ihre Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Stimmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter.

Wahlschein online beantragen

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die aktuellen Ergebnisse der Wahl – übersichtlich dargestellt nach Parteien, Wahlkreisen und Stimmenanteilen. Die Auswertung zeigt, wie die Wählerinnen und Wähler abgestimmt haben und wie sich die Sitzverteilung zusammensetzt.

Bleiben Sie informiert und verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über das Ergebnis in Buseck und darüber hinaus.

Wahlergebnisse

Informationen zur Wahl

Wahlsystem

Wer darf wählen?

In Hessen darf wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. Für alle gilt, dass sie mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in dem Wahlkreis (Landkreis/Gemeinde/Ortsteil) mit Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen.

Geregelt ist das in § 30 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Wann und was wird gewählt?

Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre statt - und zwar hessenweit am selben Tag. Entschieden wird an diesem Tag über die Zusammensetzung

  • der Kreistage (im Landkreis),
  • der Kommunalparlamente (in Buseck die Gemeindevertretung) und
  • der Vertretungen in Ortsteilen, den sogenannten "Ortsbeiräten" (Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck, Oppenrod und Trohe).

Seit 2021 finden auch die Ausländerbeiratswahlen zeitgleich mit den Kommunalwahlen statt.

Wieviel Stimmen habe ich und welche Möglichkeiten gibt es, diese zu verteilen?

Die Anzahl der Stimmen ist unterschiedlich und entspricht immer der Zahl der jeweils zu vergebenden Sitze. Das bedeutet in Buseck:

  • 37 Stimmen für die Gemeindevertretung in Buseck,
  • 81 Stimmen für den Kreistag und
  • 7 oder 9 Stimmen für einen Ortsbeirat (die Anzahl der Sitze varriert je nach Ortsteil. Sie müssen in dem entsprechenden Ortsteil wohnen).

Möglich ist auch, nur ein Listenkreuz zu vergeben: Die Parteien und Wählergruppen listen ihre Bewerberinnen/Bewerber in Wahlvorschlägen auf. Sie können eine dieser Listen auf dem Stimmzettel unverändert annehmen, wenn Ihnen der Vorschlag einer Partei oder Wählergruppe zusagt. Dann reicht es aus, wenn Sie im Kopf dieses Wahlvorschlags ein Listenkreuz vergeben. Dadurch werden alle Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen diesem Wahlvorschlag zugeteilt. Und zwar erhält dann jede Person in der Liste automatisch von oben nach unten solange ein Kreuzchen, bis die Anzahl Ihrer Stimmen aufgebraucht ist.

Personen können auch gestrichen werden: Wenn Sie durch ein Listenkreuz Ihre Stimmen automatisch verteilen und nur einzelne Personen nicht berücksichtigen möchten, reicht es aus, diese auf dem Stimmzettel zu streichen.

Sie können Ihre Stimmen aber auch auf dem Stimmzettel verteilen: Und zwar können Sie einzelnen Personen bis zu drei Stimmen geben (das nennt man auch "kumulieren" und bedeutet übersetzt "anhäufen"). Dabei können Sie auch Personen unterschiedlicher Wahlvorschläge auswählen (das nennt man "panaschieren" und bedeutet "bunt machen").

Auch wenn Sie Stimmen verteilen, können Sie zusätzlich ein Listenkreuz vergeben: Verteilen Sie bei den einzelnen Personen nämlich weniger Stimmen als möglich, werden die restlichen Stimmen automatisch den Bewerberinnen/Bewerbern der Liste zugerechnet, die von Ihnen zusätzlich noch in der Kopfspalte ein Kreuz erhält. Aber natürlich nur noch so viele Stimmen, wie übrig sind, d. h. die Sie noch nicht an einzelne Personen vergeben haben.

Grundsätzlich gilt:

  • Personenstimmen haben immer Vorrang vor Listenkreuzen
  • Vergeben Sie in jedem Fall maximal ein Listenkreuz in der Kopfspalte
  • Vergeben Sie nie mehr einzelne Personenstimmen, als für die jeweilige Wahl zur Verfügung stehen
Broschüre in einfacher Sprache

Probestimmzettel zum Ausprobieren

Stimmen gezielt verteilen

Mit den digitalen Probestimmzetteln können Sie direkt am Bildschirm ausprobieren, wie Sie Ihre Stimmen bei der Wahl verteilen möchten. Die interaktive Ansicht hilft Ihnen dabei, sich mit dem Wahlsystem vertraut zu machen und typische Fehler zu vermeiden. Besonders bei Kommunalwahlen haben Sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten als bei anderen Wahlen:

  • Kumulieren bedeutet, dass Sie mehreren Stimmen auf einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten bündeln können – zum Beispiel drei Stimmen auf Ihre Favoritin.
  • Panaschieren erlaubt es Ihnen, Kandidierende aus verschiedenen Parteien zu wählen. So können Sie Ihre Stimmen über mehrere Listen hinweg verteilen und ganz individuell entscheiden, wem Sie Ihr Vertrauen schenken.

Die Probestimmzettel zeigen Ihnen, wie diese Optionen praktisch funktionieren. Sie können beliebig viele Varianten durchspielen – ganz ohne Konsequenzen für die echte Wahl.

Hinweis: Die tatsächliche Stimmabgabe erfolgt später mit dem offiziellen Stimmzettel. Die hier angebotene digitale Version dient ausschließlich zur Vorbereitung und Information.

Probestimmzettel Gemeindevertretung Probestimmzettel Ortsbeirat Alten-Buseck Probestimmzettel Ortsbeirat Beuern Probestimmzettel Ortsbeirat Großen-Buseck Probestimmzettel Ortsbeirat Oppenrod Probestimmzettel Ortsbeirat Trohe Probestimmzettel Kreistag Probestimmzettel Kreisausländerbeirat
Illustration eines Mannes, der am Computer einen Stimmzettel ausfüllt