Eine beabsichtige Eheschließung muss grundsätzlich persönlich beim Standesamt angemeldet werden.
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie uns bereits die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, durch eine Voranmeldung übermitteln: Online-Voranmeldung
Nach der erfolgreichen Prüfung der Eheanmeldung können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland getraut werden.
Verfahrensablauf:
- Um die Eheschließung anzumelden, vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit uns. Bei der Eheanmeldung sollten in der Regel beide Eheschließenden vorsprechen.
- Sollte einer der beiden Eheschließenden verhindert sein, kann der weitere Eheschließende die Anmeldung auch alleine vornehmen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird: Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
- Wenn das Standesamt keine Ehehindernisse feststellt, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Sollten Sie nicht in Buseck heiraten, werden die eingereichten Unterlagen an das jeweils zuständige Standesamt weitergeleitet.
Zuständige Stelle:
Zuständig ist jeweils das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen oder ihren Wohnsitz hat. Bei einem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist entweder das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich man zuletzt gemeldet war oder das Standesamt, welches die Eheschließung vornehmen soll, wenn man noch nie in Deutschland gemeldet war.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Personen die in Deutschland geboren wurden:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister vom Standesamt Ihres Geburtsorts, der nicht älter als 6 Monate ist (Hinweis: Für die Standesämter besteht mittlerweile die Möglichkeit, die Geburtsdaten digital abzurufen, so dass Sie selbst kein Geburtenregister beantragen müssen.)
- bei Personen die im Ausland geboren wurden:
- aktuelle Geburtsurkunde im Original, die nicht älter als 6 Monate ist, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung
- bei Personen die zuvor schon einmal verheiratet waren:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Eheregister vom Standesamt des Eheschließungsorts, der nicht älter als 6 Monate ist. Alternativ kann auch die Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners im Original vorgelegt werden. (Hinweis: Für die Standesämter besteht mittlerweile die Möglichkeit, die Eheschließungsdaten digital abzurufen, so dass Sie selbst kein Eheregister beantragen müssen.)
- erfolgte die vorherige Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist.
- bei Personen die bereits gemeinsame Kinder haben oder für Kinder aus einer Vorehe sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
- gültige ID-Card oder Reisepass
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus der ID-Card oder dem Reisepass ergibt
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (wenn der aktuelle Wohnsitz nicht in Deutschland ist)
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Ehefähigkeitszeugnis
- bei Personen aus Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses über das Oberlandesgericht vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Verwaltungsportal Hessen
- In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass das Standesamt weitere Unterlagen einfordern muss.
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Frist:
Die Anmeldung der Eheschließung ist nach erfolgter Prüfung 6 Monate lang gültig. Sollte innerhalb dieser Zeit die Ehe nicht geschlossen worden sein, muss die Eheschließung erneut angemeldet und alle Unterlagen erneut vorgelegt werden.
Kosten:
- bei zwei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit: 47,00 Euro
- bei einer Person mit deutscher und einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit: 70,50 Euro
- bei zwei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: 94,00 Euro
Die Gebühren sind durch das Land Hessen vorgegeben. Die erhöhten Gebühren bei Auslandsbeteiligung begründen sich auf dem höheren Prüfungsaufwand durch das Standesamt.
Zwei Personen, welche die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung durch einen Standesbeamten beziehungsweise eine Standesbeamtin miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür durch das zuständige Standesamt gewidmeten Ort.
Verfahrensablauf/Voraussetzungen:
- Bevor die Eheschließung möglich ist, muss diese beim jeweiligen Standesamt des Wohnorts angemeldet werden.
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen muss ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden.
- Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
- Der Ehe darf kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegenstehen.
- Es können insgesamt bis zu zwei Trauzeugen benannt werden. Trauzeugen sind gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben.
Zuständige Stelle:
- Das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (gilt für die Eheschließenden und für die eventuellen Trauzeugen)
Frist:
- Die Eheschließung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Eheanmeldung erfolgen.
Kosten:
- Eheschließung in den Amtsräumen, während der Öffnungszeiten: 47,00 Euro
- Eheschließung in den Amtsräumen, außerhalb der Öffnungszeiten: 71,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume, während der Öffnungszeiten: 71,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume, außerhalb der Öffnungszeiten: 105,00 Euro
Die genannten Gebühren sind durch das Land Hessen festgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Buseck Zuschläge für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten und im Schlosspark erhebt.
Weitere Informationen zur Eheschließung in Buseck finden Sie hier: Eheschließung in Buseck
Bei einer Eheschließung in Deutschland, bei der entweder eine Person oder beide Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen einige Dinge beachtet werden.
Damit die Ehe in Deutschland geschlossen werden kann muss ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Dieses Dokument bestätigt, dass die in Deutschland geschlossene Ehe auch im jeweiligen Heimatstaat anerkannt werden kann, da keine Ehehindernisse nach dem Recht des Heimatstaats vorliegen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, aber nicht in Deutschland anerkannt wird. Besonders für eventuelle zukünftige Kinder ist es von Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe der Eltern auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Wenn Sie als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland heiraten möchten, ist es notwendig ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatsstaats vorzulegen. Wenden Sie sich für weitere Informationen hierzu bitte an die zuständige Stelle des Heimatsstaats.
Sollte Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim zuständigen Oberlandesgericht beantragt werden. Die Beantragung wird beim Standesamt vorgenommen.
Verfahrensablauf:
- Die Eheschließung wird beim Standesamt angemeldet.
- Das Standesamt bereitet den Antrag vor und berät Sie über die benötigten Unterlagen.
- Der Antrag wird mit den vollständigen Unterlagen und Nachweisen im Original an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet.
- Nach abschließender Bearbeitung und erfolgreicher Prüfung des Antrags wird die Befreiungsurkunde dem Standesamt zugeschickt und die Antragsteller erhalten die eingereichten Unterlagen zurück.
Zuständige Stelle:
- Standesamt der Eheanmeldung
Erforderliche Unterlagen:
- ID-Card oder gültiger Reisepass
- Die notwendigen Unterlagen sind je nach Einzelfall zu bestimmten. In der Regel werden Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen benötigt. Diese Dokumente müssen in der Regel mit einer Apostille oder Legalisation versehen und durch einen amtlichen Übersetzer übersetzt sein.
- Verdienstnachweise der letzten drei Monate für beide Verlobte (für die Gebührenberechnung des Oberlandesgerichts)
Frist:
- Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Kosten:
- Die Gebühr richtet sich nach dem Verdienst der Antragsteller und kann 15,00 Euro bis 305,00 Euro betragen.
Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass keine Ehehindernisse nach deutschem Recht vorliegen. Daher erfolgt die Prüfung nach den gleichen Maßstäben, als würde die Ehe in Deutschland geschlossen werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung sechs Monate lang gültig.
Verfahrensablauf:
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.
- Beantragen Sie beim Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis.
- Das Standesamt bereitet den Antrag vor und fordert im Einzelfall noch benötigte Unterlagen an.
- Das Standesamt prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Zuständige Stelle:
- Standesamt des aktuellen Wohnsitzes
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Personen die in Deutschland geboren wurden:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister vom Standesamt Ihres Geburtsorts, der nicht älter als 6 Monate ist
- bei Personen die im Ausland geboren wurden:
- aktuelle beglaubigte Geburtsurkunde, die nicht älter als 6 Monate ist, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung
- bei Personen die zuvor schon einmal verheiratet waren:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Eheregister vom Standesamt des Eheschließungsorts, der nicht älter als 6 Monate ist. Alternativ kann auch die Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners im Original vorgelegt werden.
- erfolgte die vorherige Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist.
- In Einzelfällen kann es notwendig sein, dass das Standesamt weitere Unterlagen nachfordern muss.
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Frist:
- Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Kosten:
Wenn Sie eine Eheurkunde oder einen Auszug aus dem Eheregister benötigen, müssen Sie sich an das Standesamt wenden, bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung. Sie enthält Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
Die Eheurkunde kann auch in einer internationalen Variante ausgestellt werden.
Der Auszug aus dem Eheregister (zuvor Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Verfahrensablauf:
- Persönliche Antragstellung:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit uns.
- Die anfallende Gebühr bezahlen Sie bei der Beantragung.
- Sollten Sie eine andere Person mit der Beantragung oder Abholung der Eheurkunde beauftragen, wird eine entsprechende Vollmacht benötigt.
- Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an uns.
- Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Namen, Vornamen, Geburtsdaten und -orte beider Eheschließenden, Tag und Ort der Eheschließung.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder des Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunden per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid, welcher anschließend durch Sie zu begleichen ist.
- Digitale Antragstellung
Zuständige Stelle:
- Das Standesamt des jeweiligen Eheschließungsort.
Hinweis: Sollten Sie also in Gießen, Lich oder einem anderen Ort als Buseck geheiratet haben, müssen Sie sich an das jeweilige Standesamt des Eheschließungsorts wenden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter wird eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigen Person benötigt.
- Sollten Sie die Eheurkunde einer anderen Person beantragen wollen, muss ein Nachweis des rechtlichen Interesses vorgelegt werden (z. B. Erbschein, Schreiben des Nachlassgericht, etc.).
Frist:
- Es gibt keine zu beachtenden Fristen.
Kosten:
- 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung mehrerer Urkunden kostet jedes weitere Exemplar 6,00 Euro)
Sollten Sie im Ausland geheiratet haben, müssen Sie nicht zwingend die Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland vornehmen lassen. Ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden aus dem Ausland werden auch in Deutschland anerkannt, bedürfen jedoch eventuell einer Übersetzung. In der Regel empfiehlt es sich direkt eine Internationale Eheurkunde bei der Eheschließung ausstellen zu lassen.
Die nachträgliche Eintragung der Ehe in das deutsche Eheregister ist grundsätzlich möglich. Hierbei wird die Rechtmäßigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe überprüft, wodurch eine Vielzahl an Unterlagen benötigt wird. Die Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde und dem deutschen Recht nicht widerspricht.
Wenn Sie die Ehe lediglich im Melderegister zur Änderung des Personenstands eintragen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.
Verfahrensablauf:
- Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
- Antragsberechtigte:
- jeder Ehegatte
- wenn die Ehegatten verstorben sind deren Eltern oder deren Kinder
Zuständige Stelle:
- Das Standesamt des jeweiligen Wohnorts, oder des letzten Wohnorts in Deutschland.
- Wenn noch nie eine Meldeadresse in Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Erforderliche Unterlagen:
- ausländische Eheurkunde (gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde in Form einer Apostille oder Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzung aller Urkunden in fremder Sprache durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer
- Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- aktuelle Auszüge aus den Geburtenregistern, die nicht älter als 6 Monate sind
- Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat, Botschaft), gegebenenfalls mit Übersetzung
- War ein Ehepartner zuvor schon einmal verheiratet:
- Bei vorheriger Eheschließung in Deutschland wird die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk benötigt, der nicht älter als 6 Monate ist.
- Bei vorheriger Eheschließung im Ausland werden Nachweise über die Scheidung und Auflösung aller Vorehen (z. B. Eheurkunden, Sterbeurkunden, vollständige Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk benötigt.) Gegebenenfalls ist eine Anerkennung der ausländischen Scheidung durch das Oberlandesgericht notwendig.
Frist:
- Es gibt keine zu beachtenden Fristen.
Kosten:
- 94,00 Euro für das Verfahren der Nachbeurkundung
- 12,00 Euro für die Eheurkunde (bei gleichzeitiger Bestellung mehrerer Urkunden kostet jede weitere 6,00 Euro)
In der Regel wird der Ehename vor der Trauung bestimmt und festgelegt. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Der Ehename kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Voraussetzung ist, dass die Ehe weiterhin besteht.
Verfahrensablauf:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin mit uns.
- Die Erklärung wird vorbereitet und bei dem entsprechenden Termin durch beide Ehepartner unterschrieben.
- Sie müssen Ihre Personalausweise oder Reisepässe vorlegen.
Zuständige Stelle:
- Das Standesamt des jeweiligen Wohnorts oder das Standesamt bei dem die Ehe geschlossen wurde.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Welche Unterlagen benötigt werden, ist im Einzelfall abhängig vom Anlass der Erklärung und den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen/Umständen.
Frist:
- Es gibt keine zu beachtenden Fristen.
Kosten:
- 23,50 Euro für die Namenserklärung
- 12,00 Euro für die Bescheinigung über die Namensänderung