Link zur Online-Zählerstanderfassung:

https://onlinezaehler.ekom21.de/buseck


Bitte beachten:

Informationen zum Busecker Weihnachtsmarkt finden Sie unter Aktuelles

Hier finden Sie den Anmeldebogen für den Weihnachtsmarkt


Achtung: Der Lastenradverleih der Gemeinde Buseck muss leider aus organisatorischen Gründen ab sofort vorübergehend eingestellt werden. Alle bereits getätigten Buchungen können derzeit nicht bedient werden. An einer Lösung wird gearbeitet.


Die Gemeindewerke führen in den kommenden Wochen Instandhaltungsarbeiten an Wasserversorgungseinrichtungen im gesamten Gemeindegebiet durch.

Dadurch kann es zu Einschränkungen oder Umleitungen im Verkehr kommen.

Über unumgängliche Wasserabstellungen werden die Betroffenen per Wurfsendung informiert

Bitte beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles


Straßensperrungen:

Information zu Straßensperrungen finden Sie unter Aktuelles


Anschrift der Verwaltung 

Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

Telefon: 06408 911-0
Telefax: 06408 911-119
E-Mail: info@buseck.de

Servicezeiten der Verwaltung

Die Verwaltung ist zu den Servicezeiten erreichbar. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, telefonisch (für das Einwohnermeldeamt auch online - siehe Link unten) Termine zu vereinbaren.

Montag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:
14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Online Termin mit dem Einwohnermeldeamt vereinbaren.

Standesamt

Trauen Sie sich? Wenn Sie sich trauen - wir trauen Sie gerne in der Kapelle im "Busecker Schloss". Besuchen Sie https://www.traumhochzeit-buseck.de für weitere Informationen.

Aktuelles - Nachrichten aus dem Rathaus

Lesen Sie hier die Nachrichten der Gemeindeverwaltung. Abgelaufene Nachrichten werden im Nachrichten-Archiv aufbewahrt.

Busecker Nachrichten online lesen

Auf der Seite des Wittich-Verlages können Sie die aktuelle und ältere Ausgaben der Busecker Nachrichten online lesen. Klicken Sie hier!

Busecker Nachrichten auch in der APP

Der Wittich-Verlag stellt Ihnen nun auch alle Informationen auf Ihrem mobilen Endgerät* zur Verfügung (* nur Geräte mit Apple iOS oder Android Betriebssystem). Diese Anwendung finden Sie unter der Bezeichnung "meinOrt" in dem entsprechenden App-Store.

Info-Seite beim Wittich-Verlag


Wasserzaehler

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt in allen Ortsteilen im Rahmen einer sog. Selbstablesung. Hierzu wurden Ablesekarten bzw. Benachrichtigungen per E-Mail an die jeweiligen Grundstückseigentümer versandt. Diese werden gebeten die abgelesenen Zählerstände bis spätestens 31.12.2023 den Gemeindewerken Buseck mitzuteilen. Die Zählerstände können mittels der auf den Ablesekarten angedruckten Antwortkarte kostenfrei zurückgesandt werden. Bei telefonischer Mitteilung des Zählerstandes unter 06408 911-262 nennen Sie bitte immer das Kassenzeichen.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung vom 27.12.2023 bis einschließlich 29.12.2023 geschlossen ist.

Ebenso besteht die Möglichkeit den Zählerstand online mitzuteilen. Dies ist unbürokratisch und kostengünstig. Die Möglichkeit der Online-Mitteilung erhalten Sie unter www.buseck.de/ablesung. Wenn Sie über ein Smartphone oder Tablet mit  Barcode-Scanner verfügen, können Sie Ihren persönlichen QR-Code auf dem zugesandten Informationsschreiben scannen und den Zählerstand eingeben.

Bei fehlendem Rücklauf wird Ihr Verbrauch am 03.01.2024 geschätzt.

Mit der Bekanntgabe der Gebührenabrechnungsbescheide für das Jahr 2023 und der Vorauszahlungen für das Jahr 2024 ist im Januar 2024 zu rechnen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.

Gemeindewerke Buseck
Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck
-Betriebsleitung-

gez. Schäfer
kaufmännischer Betriebsleiter

6. Dezember 2023

„ImmerWasLos 2024“ – Achtung Vereinsvorstände!

Der Veranstaltungskalender „ImmerWasLos im GießenerLand“ entsteht in partnerschaftlicher Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen und informiert kostenlos über die vielfältigen Veranstaltungen im Gießener Land.

Die gemeldeten Veranstaltungen werden wie in den vergangenen Jahren auf dem mittlerweile neugestalteten Internetportal „GießenerLand“ (www.giessener-land.de) eingetragen. Sollten, auch im kommenden Jahr, noch neue Termine, evtl. Terminverschiebungen oder Absagen von Veranstaltungen mitgeteilt werden, werden diese selbstverständlich eingepflegt.  Auf den Druck des Veranstaltungskalenders wird jetzt generell verzichtet.

Es werden Veranstaltungstermine aufgenommen, die von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung sind. Veranstaltungen, die nicht von regionaler Bedeutung oder nur für bestimmte Zielgruppen offen sind, werden nicht berücksichtigt.

Alle Vereine, Vereinsgemeinschaften, etc. werden daher gebeten, die Termine von allen größeren Veranstaltungen für das nächste Jahr schriftlich, per E-Mail an standesamt@buseck.de oder telefonisch unter der Rufnummer 911-162 (Frau Damm) bis spätestens 08.12.2023 mitzuteilen.

Geben Sie bitte eine kurze Beschreibung der Veranstaltung, den Veranstaltungsort sowie die Adresse und Telefonnummer/E-Mail-Anschrift des Ansprechpartners an.

Gemeinde Buseck
Fachdienst Tourismus

7. November 2023

Brennholzbestellungen für den Einschlagzeitraum 2023/2024

Der Gemeindevorstand hat folgende Preise für den Brennholzverkauf festgelegt:

Brennholz lang, (3 bis 6m lange Stammteile) gerückt am festen Waldweg:

  • Hartlaubholz (vorw. Buchen, Esche u.  Eichen) 85,00 € / fm

Nadelholz lang, (3 bis 6, lange Stammteile) gerückt am festen Waldweg:

  • (vorw. Fichte) 45,00 € / fm

Schlagabraum, (liegendes Restholz auf der Waldfläche zur Selbstaufbereitung)

  • (vorw. Buche, Esche u. Eichen) 40,00 € / rm

Bestellmenge (rationiert): max. 10 FM bzw. 10 RM pro Haushalt
Abgabe nur an Haushalte der Gemeinde Buseck

In den vorstehenden Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten.

Gerücktes Holz und Schlagabraum müssen schriftlich vorbestellt werden. Dazu ist das nachfolgende Formular zu benutzen und der Nachweis über den Motorsägen Lehrgang beizufügen.

Bestellungen müssen bis zum 15. Dezember 2023 bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Spätere Bestellungen werden nicht berücksichtigt.

Wir weisen darauf hin:

  • dass grundsätzlich kein Anspruch auf die Zuteilung besteht, da die    vorhandene Menge durch den durchgeführten Holzeinschlag begrenzt ist.
  • je nach Situation im Wald kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Bestellmenge und Rechnungsmenge kommen.                   
  • dass es immer wieder zu Holzdiebstählen kommt. Daher sollten Sie auf eine schnelle Aufarbeitung nach der Holzzuteilung achten. Wir übernehmen keine Haftung für gestohlenes Holz.

Der Verkauf von gespaltenem Holz erfolgt nicht mehr. Es wird ausschließlich gerücktes Holz (ganze Stämme oder Abschnitte, entastet, am befahrbaren Weg liegend) und Schlagabraum (Kronenholz, im Bestand liegend) angeboten.

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Buseck noch einmal darauf hin, dass bei allen Motorsägearbeiten vollständige Schutzausrüstung zu tragen ist. Diese besteht aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel (einfache Arbeitsschuhe mit Stahlkappe sind nicht ausreichend) und Arbeitshandschuhen.
Achtung: Beim Einsatz von privaten Schleppern mit Seilwinden bei der Aufarbeitung von Schlagabraum ist eine aktuelle gültige Seilwindenprüfung verpflichtend und muss auf Nachfrage vorgelegt werden. Die markierten Rückegassen dürfen keinesfalls verlassen werden.

Nachfolgend finden sich die aktuellen Richtlinien für die Arbeit im Wald und das Bestellformular (.pdf).




Richtlinien für die Arbeit im Wald

1.    Allgemeine Hinweise

Bei der Waldarbeit herrschen besondere Arbeitsbedingungen, die das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung zur Vermeidung von Verletzungen erforderlich machen (s.u.).
Das Befahren ausgewiesener Rücke Gassen ist nur bei geeigneter Witterung (Trockenheit/Frost) zulässig und bedarf der gesonderten Erlaubnis der Revierleitung (im Anhalt an die GA 02/2005 „Mechanisierte Betriebsarbeiten“). Das Fahren in den Beständen ist verboten!
Die Aufarbeitung von Windwürfen, Habitat Bäumen und Totholz ist privaten Brennholz-Selbstwerbern grundsätzlich untersagt.

2. Selbsterklärung des Brennholzselbstwerbers
Mir ist bekannt, dass beim Motorsägen Einsatz u.a. nachfolgende Vorgaben aus den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) zwingend zu beachten sind:

  • Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Arbeitshandschuhe)
  • Keine Alleinarbeit
  • Kein Alkoholkonsum vor und während der Arbeit

Mir sind die Gefahren beim Umgang mit der Motorsäge im Wald bekannt, ebenso die geltenden Unfallverhütungsvorschriften "Forsten". Ich verfüge über ausreichend Erfahrung im Umgang mit der Motorsäge und habe einen qualifizierten Motorsägen Lehrgang absolviert. Das zugewiesene Holz arbeite ich als Privatperson im eigenen Interesse zum Eigenverbrauch und auf eigene Gefahr auf. Im Zuge dieser weisungsfreien Selbstwerbung werden von mir keine betrieblichen Arbeiten erledigt.
Sofern ich in einem Beschäftigungsverhältnis zu dem Betrieb stehe, der mir die Holzwerbung gestattet, bestätige ich, dass ich Brennholz nur außerhalb meiner Beschäftigungszeit aufarbeiten werde.
Bei dem Einsatz der Motorsäge verwende ich nur biologisch schnell abbaubare Kettenhaftöle und Sonderkraftstoffe.
Meine Helfer/innen werden über den Inhalt dieses Schreibens informiert

3. Sicherheitshinweise - insbesondere die nachstehenden Vorgaben sind zu beachten
-    Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit der Motorsäge arbeiten.
-    Bei der Motorsägen Arbeit ist für einen sicheren Stand zu sorgen.
-    Maschinen und Geräte sind fachgerecht zu handhaben, sie müssen den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen (mindestens FPA-geprüft).
-    Bei Arbeit mit Sägen und Werkzeugen ist ausreichend Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
-    Es dürfen keine Eisenkeile verwendet werden.
-    An Hängen ist an Stämmen nur von der Bergseite her zu arbeiten, Stämme oder Stammteile sind zu sichern, es darf nicht untereinander gearbeitet werden.
-    Bei den Aufarbeitungsarbeiten ist Alleinarbeit untersagt.
-    Motorsägen sind beim Anwerfen sicher abzustützen.
-    Bei den Arbeiten ist die oben aufgeführte persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
-    Fäll arbeiten dürfen nicht durchgeführt werden.
-    Wenn eine Seilwinde zum Einsatz kommt, muss ein Sachkundenachweis erbracht werden (bspw. BG-Sachkundenachweis Seilwinde).
-    Der verbleibende Bestand, die Naturverjüngung sowie wildlebende Tiere sind angemessen zu schonen. Die Schonfrist beginnt am 01.04. und endet zum 30.09.
-    Erste-Hilfe-Material ist stets mitzuführen.
-    Da weder über Hessen-Forst noch über die gesetzliche Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht, wird der Abschluss einer entsprechenden privaten Versicherung empfohlen.

4. Haftungsausschluss gegenüber der Gemeinde Buseck

Selbstwerber üben ihre Tätigkeit auf eigene Gefahr aus.
Selbstwerber haften gegenüber a) Dritten und b) der Gemeinde Buseck in vollem Umfang für Schäden aller Art, die von ihm oder seinen Beauftragten schuldhaft verursacht werden. Diese gelten auch im Verhältnis der Brennholz-Selbstwerber und Helfer untereinander.
Wird die Gemeinde Buseck von Dritten für einen Schaden haftbar gemacht, den Selbstwerber oder ihre Beauftragten zu vertreten haben, so stellen die Selbstwerber die Gemeinde Buseck von jeglicher Schadensersatzpflicht und etwaigen Prozesskosten frei.
Jegliche Haftung des Forstbetriebes für Personen- oder Sachschäden, die den Brennholz-Selbstwerbern oder ihren Helfern entstehen, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Nichteinhaltung aufgeführter Bedingungen ist die Gemeinde Buseck berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einstellen zu lassen.
 

13. Oktober 2023

Mitteilung über Straßensperrung - Parkplatz am Freibad

Sperrungklein

im Zuge der Sanierungsarbeiten am Freibad in Großen Buseck wird die Zufahrt zum daneben liegenden Parkplatz von der Weidenstraße kommend ab dem 01.08.2023 voll gesperrt.

Die Nutzung des Parkplatzes ist somit nicht mehr möglich. Um Beachtung wird gebeten.

Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung

1. August 2023

Wasserzählerwechsel 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) sind die Gemeindewerke Buseck als Ihr Wasserversorger verpflichtet, alle Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren auszutauschen.

In diesem Jahr müssen deshalb alle Wasserzähler mit dem Eichjahr 2017 gewechselt werden. Die Gemeindewerke Buseck haben in diesem Jahr dafür die Fa. FKD Dienstleistungen für Energie- und Wasserversorgungsunternehmen aus Rülzheim beauftragt.

Der Beginn für den Wechsel der Wasserzähler ist für den 31.07.2023 geplant. Die betroffenen Eigentümer bekommen von der Fa. FKD Dienstleistungen für Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ein Terminanschreiben.

Wir bitten den Mitarbeitern gemäß Wasserversorgungssatzung der
Gemeinde Buseck, den Zugang zu Ihrer Wasserzähleranlage zu
gewähren. Die Mitarbeiter haben ein „Legitimationsschreiben“ dabei und können sich bei Bedarf damit ausweisen.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Betriebsleitung der
Gemeindewerke Buseck

25. Juli 2023

Allgemeinverfügung des LK Gießen - vorübergehende Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Hinblick auf die Entnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Gießen

Hier geht es zum Dokument (.pdf)

Die angeordnete Untersagung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Gebiet des Landkreises Gießen ist erforderlich, angemessen und geeignet, um die Gewässer vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasserführung zu schützen und eine Verschlechterung der durch die langanhaltende extreme Trockenheit kritischen Gewässerzustände zu vermeiden und damit die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schaden zu bewahren. Die Untersagung bezweckt ferner, vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange sowie das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten. Sie ist ein geeignetes Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengen- und wassergütewirtschaftlichen Anforderungen.

22. Juli 2023