Aktuelles - Nachrichten aus dem Rathaus
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Straßensperrung - Großen-Buseck

Im Zuge einer Baumaßnahme wird die Schloßstraße zwischen Ernst-Ludwig-Straße und Schloßstraße in der Zeit vom 06.06.2023 bis voraussichtlich 19.06.2023 voll gesperrt.
In den umliegenden Straßen kann es zu Einschränkungen kommen.
Gemeinde BuseckFachbereich Sicherheit und Ordnung1. Juni 2023
Wichtig! Neues zur Trinkwasserverunreinigung im Ortsnetz Oppenrod
Update vom 28.05.2023
Heute, am 28.05.2023, hat das Gesundheitsamt Gießen das Abkochgebot für das Trinkwasser im Ortsnetz Oppenrod aufgehoben!
Das Trinkwasser kann somit wieder ohne Einschränkungen und wie gewohnt genutzt werden.
Update vom 22.05.2023
Inzwischen konnte die Chlorung des Leitungsnetzes Oppenrod abgeschlossen werden. Aktuell läuft die Beprobung des Wassers. Das Gesundheitsamt Gießen wird nach zwei negativen Befunden das Abkochgebot aufheben. Sobald uns die Freigabe vorliegt, werden wir Sie umgehend über die bekannten Kanäle informieren.
Update vom 12.05.2023:
Leider dauert die Desinfizierung und Spülung des gesamten Ortsnetzes Oppenrod weiter an.
Alle Maßnahmen sind mit der maßgebenden Behörde, dem Gesundheitsamt des Landkreises Gießen, abgestimmt.
Sobald die Freigabe durch das Gesundheitsamt erfolgt, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben und wir werden
sie erneut Informieren.
Hier können Sie das Einwurfschreiben (pdf) an die Anwohner des Ortsnetzes Oppenrod einlesen.
Update vom 03.05.2023
Seit dem 27.04.2023 darf das Trinkwasser im Ortsnetz Oppenrod bis auf weiteres nur abgekocht verwendet werden!
Bei der bakteriologischen Untersuchung der Gemeindewerke Buseck wurden bakteriologische Verunreinigungen festgestellt. Seitdem soll das Trinkwasser im gesamten Ortsnetz Oppenrod vor der Verwendung mindestens 10 Minuten abgekocht werden und nicht für die Zubereitung von Babynahrung genutzt werden.
Unser Team arbeitet unter Hochdruck an der Lösung des Problems. Das Leitungsnetz wird gespült und desinfiziert sowie das Trinkwasser täglich untersucht. Dabei kann es zu Chlorgeruch kommen.
Sobald der Landkreis die Freigabe erteilt hat – dazu werden zwei negative Proben benötigt – wird die Warnung aufgehoben und wir informieren Sie entsprechend.
Bitte beachten Sie:
- Trinkwasser mind. 10 min. abkochen
- NICHT für Babynahrung verwenden
- wir informieren sie, wenn die Warnung aufgehoben wird
28. Mai 2023
Vorsicht! Giftköder in Großen-Buseck

Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeinde Buseck Hunde- und Katzenhalter darauf hinweisen, dass Unbekannte offenbar regelmäßig Giftköder im Ortsteil Großen-Buseck (im Bereich der Bergstraße) auslegen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass andere Bereiche auch betroffen sein könnten. Das Ordnungsamt appelliert an die Hundehalter, ihre Tiere an der Leine zu führen und ungewöhnliche Beobachtungen der Polizeistation Gießen zu melden.
Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
22. Mai 2023
Straßensperrung - Großen-Buseck

Im Zuge einer Baumaßnahme wird die Zeilstraße im Ortsteil Großen-Buseck im Bereich der Hausnummer 6 zwischen Oberpforte und Wilhelmstraße in der Zeit vom 24.05.2023 bis voraussichtlich 23.06.2023 voll gesperrt.
In den umliegenden Straßen kann es zu Einschränkungen kommen. Die Kita Georg Diehl ist teilweise von Einschränkungen betroffen.
Die Bushaltestelle in der Zeilstraße wird in dieser Zeit nicht angefahren, die Buslinien werden umgeleitet.
Um Beachtung wird gebeten.
Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
16. Mai 2023
Wegebaumaßnahmen im Gemeindewald
Bitte beachten!
Die Erschließung des Waldes ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Hier ist natürlich der Holztransport zu nennen. Ohne ein vernünftiges Wegesystem ist es uns nicht möglich, lokal und nachhaltig den Rohstoff Holz zu produzieren sowie bereitzustellen. Doch auch für Wiederbewaldung, Waldpflege, Jagd, der Wahrung von Rettungsketten und mittlerweile auch der Waldbrandbekämpfung ist ein gut ausgebautes Wegenetz unverzichtbar.
In urbanen Regionen wie dem Raum Gießen muss in diesem Zuge auch die Erholungsfunktion genannt sein. Unseren Waldbesucher: innen sollen für Spaziergänge, Fahrradtouren, dem Ausritt mit dem Pferd oder der Joggingrunde vernünftige Waldwege zur Verfügung stehen.
Durch Umwelteinflüsse und häufige Befahrung bedarf es einer regelmäßigen Pflege der Waldwege. Eine solche Pflege ist in diesem Frühjahr geplant. In den folgenden Bereichen wird in den kommenden Wochen neues Material eingebracht und eingebaut:
- Wochenendhäuser Schwalbachswald (Großen-Buseck)
- Burghain/ Mönchsmühle (Beuern)
- Munitionsdepot (Alten-Buseck)
Es ist wichtig, dass die Wege während der Arbeiten nicht begangen werden. Das lockere, noch nicht eingebaute Wegebaumaterial verdrückt sich sonst. Und auch nach dem Bau benötigen die frisch gepflegten Wege etwas Ruhe (etwa 2 Wochen).
Durch Regenfälle setzt sich der Weg nach und nach und erreicht so seine endgültige Stabilität.
Daher möchte ich unsere Waldbesucher: innen bitten, die temporären Wegesperrungen zu beachten und nicht zu umgehen.
Jacob Thomaka, Revierleitung27. April 2023
Energiesprechstunde des Energiebeirates Buseck
Der Energiebeirat Buseck bietet im Namen des Energieberatungs-Netzwerks Gießen eine persönliche und unabhängige Energiesprechstunde an.
Diese findet ab sofort wieder regelmäßig an einem Donnerstagnachmittag von 16:00 - 18:00 Uhr im Besprechungsraum der Gemeindeverwaltung Busecker Schloss statt.
Sie werden von Mitgliedern des Busecker Energiebeirates rund um Themen der energetischen Sanierung, wie beispielsweise Außendämmung, Heizsysteme oder Förderprogramme beraten. Die Beratung ist kostenfrei!
Ein Beratungsgespräch dauert bis zu 30 Minuten, so dass 4 Zeitfenster pro Termin zur Verfügung stehen. Zur Terminvergabe ist eine Anmeldung beim Fachdienst Umwelt & Energie der Gemeinde Buseck erforderlich:
FD Umwelt & Energie:Tel.: 06408 911-208 oder 06408 911-205E-Mail: umwelt@buseck.de
Die nächste Energiesprechstunden finden an folgenden Terminen statt:
Do, 27. April 2023 16 - 18 Uhr
Herr Dr. Volkhard Nobis
Do, 4. Mai 2023 16 - 18 Uhr
Herr Dr. Volkhard Nobis
Do, 15. Juni 2023 16 - 18 Uhr
Herr Holger Lorenz
21. April 2023
Hessische Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK)
Jedes Jahr findet die Hessische Lebensraum- und Biotop-kartierung (HLBK) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz statt. Bei dieser Kartierung werden bestimmte Biotope außerhalb des Siedlungsbereichs erfasst (z. B. artenreiches Grünland oder naturnahe Bäche). Ein Untersuchungsgebiet (Los Wieseck) befindet sich 2022/2023 im Bereich Ihrer Kommune. Es handelt sich um ein zweijähriges Los. Teil 1 wurde überwiegend 2022 bearbeitet. Teil 2 wird überwiegend 2023 bearbeitet.
In diesem Untersuchungsgebiet werden folgende Biotopgruppen bearbeitet:
1: Fließgewässer, Quellen, Auenwälder, 2: Stillgewässer, Verlandungszonen, 3: Grünland, Magerrasen, Streuobst, 5C: Edellaubbaumwälder, trockenwarme Wälder, 6: Moore, Moorwälder, 7: Felsen, Block- und Schutthalden, 8: Lehm- und Lösswände, Steinriegel und Trockenmauern
Im Rahmen der Kartierung ist es erforderlich, dass in den ausgewählten Untersuchungsgebieten zwischen April 2022 und Oktober 2023 Grundstücke außerhalb des Siedlungsbereichs durch vom HLNUG beauftragte Kartierende aufgesucht werden.
Auf Grundlage von Luftbildern werden die Biotope auf einer Karte verzeichnet und darüber hinaus wichtige Besonderheiten erfasst, wie etwa das Vorkommen bestimmter Pflanzenarten. Den beauftragten Kartierenden ist es nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§20 HAGBNatschG) erlaubt, diese Flächen zu betreten.
Durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope entstehen keine Beeinträchtigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der betroffenen Flächen.
Es handelt sich hierbei um eine Duldungspflicht mit der Folge, dass z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer keinen Widerspruch gegen das Betreten der Flächen einlegen können. Vor der Begehung der Grundstücke soll diese in geeigneter Weise rechtzeitig angekündigt werden, damit sich duldungspflichtige Personen auf die Durchführung der Kartiermaßnahmen einstellen können.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) möchte seiner in diesem Zusammenhang bestehenden Informationspflicht nachkommen. Da aufgrund der Vielzahl der zu kartierenden Flächen in Hessen eine vorherige einzelne, persönliche Benachrichtigung einer jeden Flächeneigentümerin und eines jeden Flächeneigentümers für das HLNUG mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, der die gesetzlich verpflichtende Kartierung gemäß den jeweiligen Vorschriften unmöglich machen würde, hat das HLNUG unterschiedliche Informationswege gewählt, Sie über die Kartierung zu informieren.
Ihre Kommune wurde gebeten, Sie mit vorliegenden Schreiben nebst Anlagen über die Kartierung zu informieren. Außerdem wurden die Oberen und Unteren Naturschutzbehörden, die Forstämter und die für Landwirtschaft zuständigen Fachdienste bzw. Abteilungen der Landratsämter sowie die Kommunen über die Kartierung verständigt.
Allgemeine Hintergründe und Rechtsgrundlagen, die Kartieranleitung, die zu kartierenden Gebiete und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hlnug.de/hlbk
Die kartierten Biotope und Lebensräume können voraussichtlich im Jahr 2024 im Internet (Naturegviewer: http://natureg.hessen.de) eingesehen werden.
24. März 2023
Rücksicht nehmen auf Vögel und Wildtiere
Brut - und Setzzeit
Der offizielle Start der sogenannten Brut- und Setzzeiti ist am 1. März jeden Jahres. Dabei handelt es sich um einen Schutzzeitraum für Wildtiere und Vögel insbesondere für die Aufzucht ihrer Jungtiere.
Daher bitten wir sie - aus Rücksicht auf Wildtiere und Vögel - vom 1. März bis zum 1. Oktober Folgendes zu beachten, um die Jungtiere nicht zu stören:
- Immer auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und Hunde im Feld, auf Grünflächen und im Wald anleinen.
- Einstellung von Rodungs- sowie starke Rückschnittarbeiten an Bäumen, Sträuchern, Hecken und Co. (gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz) bis zum 1. Oktober. Ausnahmen bilden schonende Pflegeschnitte sowie Arbeitseinstätze in gärtnerisch gepfelgten Anlagen.
- Empfohlen wird hier auch, diesen Tätigkeiten außerhalb der Brut- und Setzzeit nachzugehen. Generell gilt: befinden sich brütende Vögel auf dem Gehölz oder sind Spalten und Höhlen vorhanden, die ggf. von Tieren bewohnt werden könnten, ist vor dem Eingriff ein Fachbutachter hinzuzuziehen, um die Situation vor Ort zu prüfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
1. März 2023
Die Jugend im Blick
Verantwortliche unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Initiative „Jugendgerechte Städte und Gemeinden und jugendgerechter Landkreis Gießen“
11. März 2021