Schon gewusst?

Nachrichten aus dem Rathaus

Lesen Sie hier Neuigkeiten aus dem Busecker Schloss.

Die Informationen des Friedhofsamtes und der Bücherei finden Sie auf deren Seiten.

Zur Bücherei Zum Friedhofsamt

🌳🔥 Waldbrandalarmstufe A aufgehoben – Grill- und Feuerstellen, sowie Nutzfeueranzeigen wieder freigegeben

Das Hessische Ministerium hat die Waldbrandalarmstufe A mit Wirkung vom 18.08.2026 wieder aufgehoben.

Damit können die Grill- und Feuerstellen auf den öffentlichen Grillplätzen der Gemeinde Buseck wieder genutzt werden.

Gleichzeitig ist ab sofort auch die Anzeige von Nutzfeuern wieder möglich. Dies ist weiterhin ausschließlich online über die Homepage der Gemeinde Buseck (www.buseck.de) und den Reiter „Online Services“ möglich.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Kompostierung, Verrottung oder die Entsorgung von Grünschnitt über den Biomüll oder die Abgabe auf einem Wertstoffhof grundsätzlich einer Verbrennung vorzuziehenist.

Weitere Informationen und Hinweise des Hessischen Ministeriums zum Thema Nutzfeuer und Verbrennen pflanzlicher Abfälle finden Sie hier:

https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_399335628

Wir bitten weiterhin um einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuer und um die Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften.

Fachbereich Sicherheit & Ordnung
Fachdienst Brandschutz
-Gemeinde Buseck-

Infografik "Gemeinde informiert"
15.07.2026

Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung

Die Details dazu finden Sie in der Anlage.

Information von "Amprion"

Der Landkreis Gießen hat im Garten des Schlosses Hungen unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten! Impulsgebend – Wertschätzend – Verbindend“ zum neunten Mal den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ verliehen. (Foto: Landkreis Gießen)
24.06.2026

Landkreis Gießen verleiht Kulturförderpreis

10.500 Euro für Initiativen und Vereine in der Region

Landkreis Gießen. Gemeinsam Zukunft gestalten! Impulsgebend – Wertschätzend – Verbindend. Unter diesem Motto hat der Landkreis Gießen bereits zum neunten Mal den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ verliehen. Im malerischen Garten des Schlosses in Hungen haben die Jurymitglieder das Engagement der Preisträger gewürdigt und insgesamt 10.500 Euro vergeben. 

„Wir feiern heute gemeinsam die Kulturlandschaft des Landkreises Gießen“, begrüßte Landrätin Anita Schneider zur Preisverleihung. „Aus 30 Bewerbungen hat die Jury die Preisträger ausgewählt. Das zeigt: Es ist einiges los im Gießener Land. Und das möchten wir auch präsentieren“, sagte Landrätin Schneider. Der Kulturförderpreis veranschauliche, wie vielfältig die Kulturschaffenden und auch die Kulturorte in der Region seien. „Um darauf aufmerksam zu machen, findet die Verleihung traditionell an verschiedenen Orten im Landkreis statt. In diesem Jahr sind wir sehr dankbar, dass wir hier im Schloss Hungen sein dürfen“, erklärte die Landrätin.

Freundeskreis Schloss Hungen und Gesangverein Liederkranz Freienseen belegen den ersten Platz

Einen der beiden ersten Plätze überreichte Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim, an den Freundeskreis Schloss Hungen. Der Verein verbindet bereits seit 50 Jahren denkmalpolitisches Engagement und Kulturarbeit miteinander. Die Vereinsmitglieder stellen Räume auf der Schlossanlage für Ausstellungen, Lesungen und Vorträge zur Verfügung. Ebenfalls den ersten Platz erhielt der Gesangverein Liederkranz Freienseen 1893 e.V., den Landrätin Schneider verlieh. Der Gesangverein hat die Jury mit seiner Zukunftsorientierung überzeugt, denn er hat die Vorstandsarbeit fast komplett an jüngere Mitglieder übergeben und damit eine Chance für neue Ideen und Richtungen ergriffen. Die beiden ersten Plätzen erhielten jeweils 2000 Euro. 

Platz zwei bringt Menschen über Sprache, Literatur und Musik zusammen

Den zweiten Platz belegte die Veranstaltungsreihe „Words of the World“ aus Gießen. Simone Sterr, Intendantin des Stadttheaters Gießen, übergab den mit 3000 Euro dotieren Preis. Das Konzept der Reihe ist, dass Menschen auf der Bühne Texte, Gedichte oder Lieder in ihrer eigenen Sprache vortragen. So sollen Menschen aus verschiedenen Kulturen zusammengebracht werden.

Dritter Platz geht an Jazz aus Rabenau und „Music Forge Festival“ in Lich

Der dritte Platz und ein Preisgeld von 1000 Euro überreichte die Landrätin an die Musikgruppe „Rabenjazz“ aus Rabenau. Die Gruppe verbindet die Musikrichtungen Jazz, Swing, Blues und Klezmermusik mit Appellen an Demokratie, Freiheit und Toleranz. Der Verein Music Forge Kultur und Kunst e.V. erhielt ebenfalls den dritten Platz und damit 1000 Euro. Anja Horstmann von der Kulturförderung des Landkreises hob bei der Verleihung die Leistung des ehrenamtlichen Teams hervor: Der Verein organisiert jährlich das „Music Forge Festival“ im Licher Waldschwimmbad und achtet besonders auf Inklusion und sozialen Zusammenhalt. 

Kinder- und Jugendpreis würdigt Engagement von jungen Menschen

Den Kinder- und Jugendpreis erhielt das selbstgeschriebene Musical „Schattenleben“, das vor allem Probleme im Alltag von Jugendlichen thematisiert. Torsten Denker, Leiter der Volkshochschule des Landkreises, zeichnete das Kooperationsprojekt der integrierten Gesamtschule (IGS) Busecker Tal und der Musikschule an der IGS aus. Die Spielleute der Busecker Schlossremise wurden ebenfalls mit dem Kinder- und Jugendpreis ausgezeichnet. Prof. Dr. Ansgar Schnurr vom Institut für Kunstpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen lobte die ehrenamtliche Nachwuchsförderung in der Flöten- und Trommel-AG. Die Kinder- und Jugendpreise waren jeweils mit 750 Euro dotiert. 

Den ideellen Sonderpreis überreichte Roland Seipp vom Sängerkreis Gießen an den „Pohlheimer Dreiklang“. Die Männerchöre der Vereine „Frohsinn“, „Germania“ und „Eintracht“ aus Pohlheim haben sich aufgrund von Mitgliedermangel zusammengeschlossen. Damit gehen sie mit gutem Beispiel für eine zukunftsweisende Vereinsarbeit voran. 

Jetzt für den Kulturförderpreis 2026 bewerben 

Wer sich für den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ bewerben möchte, findet alle Informationen unter www.lkgi.de/kulturfoerderung. Das Motto 2026 lautet: Freiheit der Kultur! Lebendig, facettenreich, inspirierend. Fragen beantwortet Anja Horstmann telefonisch unter 0641 9390-5727 oder per E-Mail an foerderpreis-kulturregion@lkgi.de.

09.06.2026

Präventionsstreife durch die Gemeinde Buseck

Am Donnerstag, den 21. Mai 2026, fand in den frühen Abendstunden eine gemeinsame Präventionsstreife der Schutzfrau vor Ort, Frau Baumgart von der Polizeistation Gießen Nord, sowie der Ordnungspolizistin der Gemeinde Buseck statt.

Während des Rundgangs durch verschiedene Bereiche des Gemeindegebiets wurden zahlreiche Bürgergespräche geführt. Dabei standen die Anliegen, Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Zudem wurden E-Scooter-Fahrer kontrolliert und auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften hingewiesen.

Die Präventionsstreife dient dem regelmäßigen Austausch mit der Bevölkerung, der Stärkung des Sicherheitsgefühls sowie der frühzeitigen Erkennung möglicher Problemlagen. 

Die Gemeinde Buseck und die Schutzfrau vor Ort stehen den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit als Ansprechpartnerinnen für Fragen, Anliegen und Probleme zur Verfügung. Der direkte Kontakt und ein offener Austausch sind wichtige Bausteine für ein sicheres und lebenswertes Miteinander in unserer Gemeinde.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

06.05.2026

Neue Regeln im Schlosspark: Gemeinde informiert und kontrolliert

Der Schlosspark ist ein beliebter Ort der Erholung für viele Bürgerinnen und Bürger – umso wichtiger ist es, dass sich alle Besucherinnen und Besucher an die geltenden Regeln halten. Seit dem 01.12.2025 ist die neue Schlossparksatzung in Kraft getreten, die einige Änderungen mit sich bringt und für mehr Sicherheit sowie ein harmonisches Miteinander sorgen soll.

Im Rahmen dieser neuen Regelungen ist unter anderem das Fahrradfahren für Personen über 10 Jahren im gesamten Park untersagt. Ebenso ist die Nutzung von E-Scootern nicht erlaubt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Konflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie schnelleren Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden und insbesondere Kindern, älteren Menschen und Familien einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.

Um die neuen Ver- und Gebote klar und verständlich zu kommunizieren, wurden an allen Eingängen des Schlossparks neue Hinweisschilder installiert. Diese enthalten anschauliche Piktogramme, die die wichtigsten Vorschriften visuell verdeutlichen.

Im Zuge einer Kontrolle war der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gemeinsam mit Frau Baumgart, der Schutzfrau vor Ort, im Park unterwegs. Dabei wurden die Bürgerinnen und Bürger freundlich auf die neuen Bestimmungen hingewiesen und für deren Einhaltung sensibilisiert. 

Die Gemeinde Buseck bittet alle Gäste des Schlossparks, die geltenden Regeln zu beachten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Nur so kann der Park auch weiterhin ein sauberer, sicherer und angenehmer Ort für alle bleiben.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

01.05.2026

Aktuelle Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Gemeinde Buseck

Während des ganzen Jahres können anhaltende Trockenperioden zu einem erhöhten Risiko von Waldbränden führen, vor allem bei höheren Temperaturen in den Sommermonaten.
In unserem Gebiet ist seit einigen Wochen die Stufe 3 von 5 des Waldbrand- und Graslandfeuerindex erreicht, welche täglich und ortsspezifisch vom Deutschen Wetterdienst aktualisiert werden.

Aufgrund dessen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Gemeinde Buseck seit dem 01.05.2026 vorübergehend nicht gestattet und entsprechende Nutzfeuer Anzeigen nicht entgegengenommen.

In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass den Verursachern von nicht genehmigten Nutzfeuern der Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird.
Zudem handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, bei der eine zusätzliche Geldbuße erhoben werden kann.

Allgemein weisen wir darauf hin, dass anfallender Grün- und Astschnitt vorrangig zu kompostieren oder über die Biotonne, sowie über kommunale oder kreiseigene Annahmestellen zu entsorgen ist.

Bei Fragen können Sie sich an den Fachdienst Brandschutz der Gemeinde Buseck unter der Telefonnummer 06408/911-147 oder per E-Mail an brandschutz@buseck.de wenden.

Infografik "Gemeinde informiert"
09.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Gemeindeverwaltung Buseck weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. 

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
  • Widerspruchsrecht zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesell-schaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
    Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
  • Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie bei der An- oder Ummeldung oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, Gebrauch machen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.buseck.de unter der Rubrik „Downloads - Rathaus &Bürger - Bürgerservice“.

Buseck, den 18.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Ranft
Bürgermeister

Förderprogramme

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.

Auf der Website sind unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme  alle Informationen sowie der Antrag eingestellt.