Schon gewusst?

Nachrichten aus dem Rathaus

03.06.2026

Fahrradcodierung am 30.06.2026

Ihre Schutzfrau vor Ort für die Gemeinde Buseck, POK`in Baumgart von der Polizeistation Gießen Nord, bietet gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Buseck am: 

Dienstag, den 30.06.2026, in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr 

beim Bauhof der Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig-Str.15, 35418 Buseck eine Fahrradcodierung an.
Die Codierung ist konstenlos.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich vorab unter dem Postfach: fahrradcodierung-giessen.ppmh@polizei.hessen.de  anzumelden. 

Fahrradcodierung:
Neben dem positiven Effekt die Diebe abzuschrecken, bietet die Codierung eine erhöhte Chance ein gestohlenes Fahrrad wieder den rechtmäßigen Eigentümern zurückzubringen.

Bringen Sie mit:
- Ihr Fahrrad, E-Bike oder Pedelec (Ultraleicht-Räder sowie Fahrräder mit Carbon-/Kevlar- oder Titanrahmen können bauartbedingt nicht codiert werden!)
- den Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag)
- persönliches Ausweisdokument

Ein Angebot Ihrer Schutzfrau vor Ort für die Gemeinde Buseck
Monika Baumgart  

02.06.2026

Bürgersprechstunde der Schutzfrau vor Ort am 16.06.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Schutzfrau vor Ort, Frau Baumgart, am 
16.06.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Verwaltung in Großen-Buseck (Ernst-Ludwig-Straße 15) für Sie da sein wird.

Frau Baumgart steht Ihnen an diesem Nachmittag für Fragen, Anregungen und eine persönliche Beratung zur Verfügung. Ob es um Sicherheitsfragen, präventive Maßnahmen oder Anliegen im Bereich der polizeilichen Arbeit geht – Sie haben die Möglichkeit, sich direkt mit der zuständigen Ansprechpartnerin der Polizei auszutauschen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über aktuelle Themen zu informieren oder um persönliche Anliegen anzusprechen. Frau Baumgart wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und freut sich auf den Dialog mit Ihnen. 

Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, diese Möglichkeit zu nutzen und mit Frau Baumgart ins Gespräch zu kommen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

01.06.2026

Waschbären in der Gemeinde Buseck – richtig handeln statt falsch füttern

In den vergangenen Jahren werden Waschbären auch in der Gemeinde Buseck immer häufiger gesichtet. Die ursprünglich aus Nordamerika stammenden Tiere haben sich in vielen Regionen Deutschlands etabliert und fühlen sich besonders dort wohl, wo sie leicht Nahrung und Unterschlupf finden.

Grundsätzlich sind Waschbären Wildtiere. Auch wenn sie auf den ersten Blick niedlich und zutraulich wirken, sollten sie weder angelockt noch gefüttert werden. Durch das Füttern verlieren die Tiere ihre natürliche Scheu vor Menschen, suchen gezielt Wohngebiete auf und können Schäden an Gebäuden, Gärten oder Mülltonnen verursachen. Außerdem können sie auch Parasiten und Krankheitserreger übertragen. Insbesondere der Waschbärspulwurm kann über den Kot der Tiere verbreitet werden. Daher sollte der direkte Kontakt mit Waschbären und deren Hinterlassenschaften vermieden werden.

Das sollten Sie tun:

  • Mülltonnen stets gut verschließen (ggf. Deckel beschweren)
  • Kompostbehälter sichern (keine Essensreste auf den Kompost werfen)
  • Tierfutter (vor allem Katzenfutter) nicht über Nacht im Freien stehen lassen 
  • Fallobst regelmäßig aufsammeln 
  • Mögliche Zugänge zu Dachböden, Garagen oder Schuppen verschließen 
  • Anbringung von Hindernissen, damit Fallrohre etc. nicht als Auf- und Einstiegsmöglichkeit genutzt werden

Sollten sich Waschbären bereits auf Ihrem Grundstück oder in Gebäuden eingenistet haben, wenden Sie sich bitte an einen Jäger oder einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer. Diese können die notwendigen Maßnahmen fachgerecht und im Rahmen der geltenden Vorschriften durchführen.

Bitte verzichten Sie auf eigene Fang- oder Tötungsversuche. Diese können für Mensch und Tier gefährlich sein und Sie machen sich damit strafbar. 

Auch wenn Waschbären als invasive Art gelten und Schäden verursachen können, sind sie dennoch tierschutzgerecht zu behandeln. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, die genannten Hinweise zu beachten und durch das Vermeiden von Futterquellen und Unterschlupfmöglichkeiten dazu beizutragen, die Waschbärpopulation in der Gemeinde Buseck möglichst gering zu halten.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

28.05.2026

Öffnungszeiten FB Sicherheit und Ordnung am 18.06.2026

Am Donnerstag, den 18.06.2026, ist der Fachbereich Sicherheit und Ordnung (Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt und Standesamt) wegen einer Schulung erst ab 16:00 Uhr besetzt.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

FB Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

ehn Jahre Masterplan Klimaschutz im Landkreis Gießen: Gemeinsam heute handeln, um morgen eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft zu sichern.

Zehn Jahre „Masterplan 100% Klimaschutz“ im Landkreis Gießen

Positive Bilanz bei Ausbau erneuerbarer Energien / Wärmewende und Klimaanpassung als Zukunftsthemen  

Landkreis Gießen. Zehn Jahre nach dem Start als eine von bundesweit 41 Klimaschutz-Masterplan-Kommunen zieht der Landkreis Gießen eine deutlich positive Bilanz seiner Klimaschutzaktivitäten. Seit dem Start der Pilotphase ist er vor allem Dienstleister für die Kommunen geworden: Das Sachgebiet Klimaschutz der Kreisverwaltung unterstützt zum Beispiel bei Planungsgrundlagen für E-Ladesäulenstandorte oder die kommunale Wärmeplanung. Darüber hinaus möchte der Landkreis als Vorbild vorangehen. Durch die Sanierung der eigenen Liegenschaften und Schulen hat er seit 2010 bereits über 40 Prozent der dort entstehenden Treibhausgasemissionen eingespart. 

Erfolgreicher Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreis

Zu Beginn der Klimaschutzaktivitäten im Jahr 2011 war die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung durch den Ausbau erneuerbarer Energien das vorrangige Ziel. Denn zu dieser Zeit wurden im Landkreis jährlich etwa 500 Millionen Euro für den Einkauf fossiler Energien ausgegeben – und zwar außerhalb der regionalen Wirtschaft. Mit dem „Masterplan 100% Klimaschutz“ hat der Landkreis sein Vorhaben noch einmal erweitert: Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Landkreis auch den Klimaschutz- und Energiebeirat als beratendes Gremium eingesetzt.

War der Landkreis vor etwa 15 Jahren nahezu vollständig auf den Import von Strom angewiesen, wurde bereits im Jahr 2023 mehr als ein Drittel des Bedarfs durch regional erzeugten Strom gedeckt. Für den Großteil dieser Stromerzeugung sorgen mehr als 16.000 private Photovoltaik-Dachanlagen. Zudem gibt es elf kommunale Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen, 19 Windkraftanlagen, 14 Biomassekraftwerke und sechs Wasserkraftwerke im Landkreis.

Auch die öffentliche Ladeinfrastruktur wurde in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut, sodass es mittlerweile 408 Ladepunkte für Wechselstrom und 221 Ladepunkte für Gleichstrom im Landkreis gibt.

Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe

Um in den Kommunen zielgerichtet Projekte zum Klimaschutz umzusetzen, wurden Stellen im Klimaschutzmanagement geschaffen. „Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe“, erklärt Landrätin Anita Schneider. „Der Landkreis hat als Masterplan-Kommune Erfahrungen darin gewonnen, zu koordinieren, zu vernetzen und viele Akteure mit Klimaschutzvorhaben zu unterstützen – Kommunen ebenso wie Privathaushalte oder Unternehmen.“

So wurde unter anderem das Energieberatungsnetzwerk gemeinsam mit der Stadt Gießen gegründet. Es bietet unabhängigen Rat von Energieexperten zu Sanierungs- und Fördermöglichkeiten. Auch die Initiative „Gießen macht’s effizient“ hat das Ziel, über Informationsveranstaltungen und Beratungen die Energieeffizienz speziell bei Unternehmen und Kommunen zu steigern. Viele Initiativen werden sichtbar über die Plattform www.klimacher.de. Hier können sich Interessierte über Klimaschutzaktivitäten in ihrem Umfeld informieren und selbst aktiv werden.

Wärmewende und Klimaanpassung sind Zukunftsthemen

Zukunftsaufgabe ist die Wärmewende: Privatgebäude werden im Landkreis noch zum größten Teil mit Öl- und Gas geheizt. Neben den Emissionen werden für Verbraucher:innen die steigenden Preise für fossile Brennstoffe zur Belastung. Hier liegt ein Potenzial für die Wärmewende: Denn der größte Anteil dieser Heizungen ist älter als 15 Jahre. „Eine Möglichkeit können hier auf die Bedingungen vor Ort zugeschnittene Konzepte sein, um klimaneutrale Lösungen umzusetzen und verschiedene Akteure zusammenzubringen“, erklärt Landrätin Schneider.

Zu den weiteren Aufgaben gehören auch Strategien und Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel. Um Lebensqualität und den Schutz der Bevölkerung – beispielsweise bei extremer Hitze oder Starkregen – zu gewährleisten, erarbeitet der Landkreis Klimaanpassungskonzepte. Gemeinsam mit den Kommunen entstehen Planungsgrundlagen, um gemeinsam vorzugehen.

Informationen gibt es unter www.lkgi.de/energiepolitik-klimaschutz-und-klimaanpassung. Das Klimaschutz-Team des Landkreises ist per Mail erreichbar unter klimaschutz@lkgi.de.

19.05.2026

Austausch von Verkehrs- und Straßennamenschildern in der Gemeinde Buseck

In der Gemeinde Buseck werden derzeit rund 150 Verkehrszeichen, Hinweisschilder und Straßennamenschilder ausgetauscht. Die Arbeiten haben bereits begonnen.

Zuvor wurden alle Ortsteile abgefahren, um beschädigte oder mangelhafte Schilder zu erfassen. Dabei wurde festgestellt, dass zahlreiche Schilder durch Aufkleber beschädigt wurden, die sich nicht mehr rückstandslos entfernen ließen. Andere Schilder sind durch Sonneneinstrahlung stark ausgeblichen oder durch Witterungseinflüsse sowie Vogelkot nur noch schwer lesbar.

Sollte uns dennoch ein verschmutztes oder ausgeblichenes Schild entgangen sein, bitten wir um Ihre Unterstützung. Senden Sie uns hierzu bitte ein Foto mit Standortangabe des Schildes an ordnungsamt@buseck.de.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sorgfältig mit den Schildern umzugehen und diese nicht zu bekleben, zu beschädigen oder zu verbiegen. Die Erneuerung der Schilder ist mit hohen Kosten verbunden. Unser Ziel ist, die Schilder möglichst lange in einem guten Zustand zu erhalten.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

06.05.2026

Neue Regeln im Schlosspark: Gemeinde informiert und kontrolliert

Der Schlosspark ist ein beliebter Ort der Erholung für viele Bürgerinnen und Bürger – umso wichtiger ist es, dass sich alle Besucherinnen und Besucher an die geltenden Regeln halten. Seit dem 01.12.2025 ist die neue Schlossparksatzung in Kraft getreten, die einige Änderungen mit sich bringt und für mehr Sicherheit sowie ein harmonisches Miteinander sorgen soll.

Im Rahmen dieser neuen Regelungen ist unter anderem das Fahrradfahren für Personen über 10 Jahren im gesamten Park untersagt. Ebenso ist die Nutzung von E-Scootern nicht erlaubt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Konflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie schnelleren Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden und insbesondere Kindern, älteren Menschen und Familien einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.

Um die neuen Ver- und Gebote klar und verständlich zu kommunizieren, wurden an allen Eingängen des Schlossparks neue Hinweisschilder installiert. Diese enthalten anschauliche Piktogramme, die die wichtigsten Vorschriften visuell verdeutlichen.

Im Zuge einer Kontrolle war der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gemeinsam mit Frau Baumgart, der Schutzfrau vor Ort, im Park unterwegs. Dabei wurden die Bürgerinnen und Bürger freundlich auf die neuen Bestimmungen hingewiesen und für deren Einhaltung sensibilisiert. 

Die Gemeinde Buseck bittet alle Gäste des Schlossparks, die geltenden Regeln zu beachten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Nur so kann der Park auch weiterhin ein sauberer, sicherer und angenehmer Ort für alle bleiben.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

01.05.2026

Aktuelle Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Gemeinde Buseck

Während des ganzen Jahres können anhaltende Trockenperioden zu einem erhöhten Risiko von Waldbränden führen, vor allem bei höheren Temperaturen in den Sommermonaten.
In unserem Gebiet ist seit einigen Wochen die Stufe 3 von 5 des Waldbrand- und Graslandfeuerindex erreicht, welche täglich und ortsspezifisch vom Deutschen Wetterdienst aktualisiert werden.

Aufgrund dessen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Gemeinde Buseck seit dem 01.05.2026 vorübergehend nicht gestattet und entsprechende Nutzfeuer Anzeigen nicht entgegengenommen.

In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass den Verursachern von nicht genehmigten Nutzfeuern der Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird.
Zudem handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, bei der eine zusätzliche Geldbuße erhoben werden kann.

Allgemein weisen wir darauf hin, dass anfallender Grün- und Astschnitt vorrangig zu kompostieren oder über die Biotonne, sowie über kommunale oder kreiseigene Annahmestellen zu entsorgen ist.

Bei Fragen können Sie sich an den Fachdienst Brandschutz der Gemeinde Buseck unter der Telefonnummer 06408/911-147 oder per E-Mail an brandschutz@buseck.de wenden.

20.04.2026

Ordnungsgemäße Entsorgung von Grünschnitt

In der Gemeinde Buseck wird derzeit vermehrt festgestellt, dass Grünschnitt unerlaubt im öffentlichen Raum abgelagert wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht gestattet ist!

Grünschnitt kann ordnungsgemäß über die Biotonne entsorgt werden. Bei größeren Mengen besteht zudem die Möglichkeit, diese beim Wertstoffhof in Reiskirchen abzugeben.

Die illegale Entsorgung führt dazu, dass der Baubetriebshof die Abfälle einsammeln und beseitigen muss. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern bindet auch personelle Ressourcen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, und verursacht zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, ihren Grünschnitt vorschriftsmäßig zu entsorgen. Sollten Verstöße beobachtet werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung an das Ordnungsamt (ordnungsamt@buseck.de).

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

20.04.2026

Glascontainer sind kein Müllabladeplatz

In letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass an den Glascontainern im Gemeindegebiet unerlaubt Restmüll sowie Sperrmüll abgestellt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Art der Müllentsorgung nicht gestattet ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Restmüll gehört ausschließlich in die dafür vorgesehene schwarze Tonne oder kann ordnungsgemäß beim Recyclinghof abgegeben werden. Auch Sperrmüll darf nicht an den Glascontainern abgestellt werden. Dieser muss vorab angemeldet oder eigenständig fachgerecht entsorgt werden.

Für jeden Haushalt wird die Sperrmüllabholung zweimal jährlich kostenlos angeboten. Es gibt keine festen Sammeltermine – die Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung, entweder online oder telefonisch. Für eine möglichst einfache telefonische Anmeldung hat der Landkreis Gießen eine Sperrmüllhotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar und nimmt Anmeldungen sowie Reklamationen unter der Telefonnummer 0641 2655-9888 entgegen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese unerlaubten Müllablagerungen zu unterlassen. Die Standorte der Glascontainer sind ausschließlich für die Entsorgung von Altglas vorgesehen und sollen sauber sowie ordentlich gehalten werden.

Lassen Sie uns gemeinsam für ein gepflegtes Ortsbild sorgen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

17.04.2026

Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung

Die Details dazu finden Sie in der Anlage.

Information von "Amprion"

10.03.2026

Umrüstung der Sirenenanlagen in der Gemeinde Buseck

Die Gemeinde Buseck modernisiert ihre Sireneninfrastruktur für den Bevölkerungsschutz. In den kommenden Monaten werden mehrere bestehende Motorsirenen durch moderne elektronische Sirenenanlagen ersetzt.

Die bisherigen Sirenenstandorte am Anger in Großen-Buseck, in der Turnstraße am Sportplatz in Oppenrod sowie in der Hainstraße in Alten-Buseck werden auf elektronische Sirenen umgerüstet.

Zusätzlich ist der Aufbau neuer Sirenenstandorte geplant:
In Trohe soll an der Ecke Dresdener Straße / Leipziger Straße eine neue Mast-Sirenenanlage errichtet werden. Ein weiterer Standort ist im Ortsteil Beuern auf der Fläche des Spielplatzes im Wiesengartenweg vorgesehen. Für diesen Standort steht eine finale Entscheidung noch aus.

Die Umrüstung der Sirenenanlagen ist für den modernen Bevölkerungsschutz von großer Bedeutung. Elektronische Sirenen ermöglichen eine deutlich zuverlässigere Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall. Zudem können die neuen Anlagen auch bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes weiterhin betrieben werden.

Ein weiterer Vorteil der elektronischen Sirenen liegt im deutlich größeren Beschallungsradius. Dadurch können Warnsignale größere Gebiete erreichen. Infolge dieser verbesserten Reichweite können einige der bislang zusätzlich vorhandenen Sirenenanlagen in den Ortsteilen künftig entfallen. Diese werden nach der Umrüstung schrittweise außer Betrieb genommen und demontiert.

Mit der Modernisierung der Sirenenanlagen stärkt die Gemeinde Buseck nachhaltig die Warninfrastruktur und sorgt dafür, dass die Bevölkerung auch künftig schnell und zuverlässig über Gefahrenlagen informiert werden kann.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Brand- und Katastrophenschutz
-Gemeinde Buseck-

09.01.2026

Zukunft des Voraushelfersystem in Buseck

In den vergangenen Wochen ist die Situation rund um das Voraushelfersystem in der Gemeinde Buseck intensiv und öffentlich diskutiert worden. Hintergrund waren verschiedene Fragestellungen und Kritikpunkte, die in einem an die Öffentlichkeit gelangten Schreiben thematisiert wurden und die Alarmstichworte der Alarmierungen der Voraushelfer betrafen.

Im Anschluss an diese Diskussionen haben bereits mehrere Gespräche und Treffen stattgefunden, an denen Vertreter des Brandschutzamtes des Landkreises, die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Landkreises, Vertreter der Voraushelfer, der Bürgermeister sowie weitere Vertreter aus Politik und Verwaltung teilgenommen haben. Ziel dieser Zusammenkünfte war es, die angesprochenen Problematiken sachlich aufzuarbeiten, bestehende Missverständnisse auszuräumen und eine gemeinsame Linie für die Zukunft des Voraushelfersystems zu entwickeln.

Im Ergebnis dieser Gespräche besteht ein grundsätzlicher Konsens darüber, dass das Voraushelfersystem in Buseck weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Ersten Hilfe bleiben soll. Die Voraushelfer leisten insbesondere in zeitkritischen Notfallsituationen einen wertvollen Beitrag, indem sie die Zeit bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes überbrücken und lebensrettende Erstmaßnahmen einleiten können. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam vereinbart, das System grundsätzlich beizubehalten.

Konkret wurde festgelegt, dass die Voraushelfer auch weiterhin bei definierten Alarmstichworten parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden. Im Zuge der Anpassung der Alarmierungsstrukturen wurde klargestellt, dass die Voraushelfer zu lebensbedrohlichen Notfallsituationen zum Rettungsdienst hinzu alarmiert werden. Hierunter fallen unter anderem Einsatzlagen wie Bewusstlosigkeit, Reanimation, starke Blutungen oder Polytraumata. Gerade bei diesen hochkritischen Einsatzbildern wird die frühzeitige Alarmierung der Voraushelfer als sinnvoll und notwendig erachtet, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bestmöglich zu überbrücken und unverzüglich mit lebensrettenden Maßnahmen beginnen zu können. Damit soll sichergestellt werden, dass in besonders kritischen Einsatzlagen möglichst früh qualifizierte Hilfe vor Ort ist.

Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass es weiterhin offenen Klärungsbedarf gibt. Verwaltung, Landkreis und Voraushelfer stehen daher in einem engen und konstruktiven Austausch, um bestehende organisatorische, rechtliche und strukturelle Fragestellungen aus der Vergangenheit aufzuarbeiten. Ziel ist es, klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Anforderungen des Rettungsdienstes als auch dem ehrenamtlichen Engagement der Voraushelfer der Feuerwehr Buseck gerecht werden.

Die Gemeinde Buseck sieht in diesem gemeinsamen Prozess einen wichtigen Schritt, um Vertrauen zu stärken und die Zusammenarbeit aller Beteiligten langfristig zu sichern. Die Verantwortlichen betonen, dass eine transparente Kommunikation und eine sachliche Betrachtung der bestehenden Herausforderungen entscheidend sind, um das Voraushelfersystem strukturiert und zukunftsfähig weiterzuführen.

Infografik "Gemeinde informiert"
09.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Gemeindeverwaltung Buseck weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. 

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
  • Widerspruchsrecht zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesell-schaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
    Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
  • Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie bei der An- oder Ummeldung oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, Gebrauch machen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.buseck.de unter der Rubrik „Downloads - Rathaus &Bürger - Bürgerservice“.

Buseck, den 18.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Ranft
Bürgermeister

Förderprogramme

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.

Auf der Website sind unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme  alle Informationen sowie der Antrag eingestellt.