Verkehrs-Radar

Aktuelle Informationen zu Verkehrs­meldungen und wichtigen Ereignissen auf den Straßen

Auswertungen der Geschwindigkeitsmesstafeln

01.07.2026

Messzeitraum 10.04.-22.06.2026

14.04.2026

Messzeitraum 17.03.-10.04.2026

24.06.2026

Halbseitige Sperrung Bonhoefferstr., Großen-Buseck

Aufgrund von Rohbauarbeiten wird die Bonhoefferstr. in Höhe der Hausnummer 36 in Großen-Buseck halbseitig gesperrt. 

Die Arbeiten sind vom 22.06. bis 31.08.2026 geplant.

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

18.06.2026

Vollsperrung der Untergasse in Beuern während der Sommerferien

Im Zuge der laufenden grundhaften Erneuerung der Borngasse und der Hofgartenstraße werden in den Sommerferien weitere notwendige Arbeiten in den Kreuzungsbereichen der Untergasse durchgeführt. Diese Arbeiten können ausschließlich unter Vollsperrung erfolgen.

Die Arbeiten betreffen die Kreuzungsbereiche Hofgartenstraße/Untergasse sowie Borngasse/Untergasse. Die hierfür erforderlichen Vollsperrungen werden abschnittsweise und nacheinander eingerichtet. Im Zuge der Arbeiten im Kreuzungsbereich Borngasse/Untergasse wird die Sperrung der Untergasse bis zur Kreuzung Hanbachsweg erweitert. Die Maßnahmen sind für den Zeitraum der Sommerferien vom 29. Juni bis 9. August 2026 vorgesehen.

Die Terminierung in den Sommerferien wurde bewusst gewählt, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten. So wird vermieden, dass Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg die Baustellenbereiche passieren müssen. Zudem werden Einschränkungen für den Schulbusverkehr vermieden.

Trotz der abschnittsweisen Vollsperrungen bleibt die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Eine überörtliche Umleitungsstrecke wird ausgeschildert. Ortskundige Verkehrsteilnehmer können auf das örtliche Nebenstraßennetz ausweichen.

Aufgrund der erforderlichen Sperrungen ist während der Bauzeit eine Anpassung der Buslinienführung notwendig. Sämtliche regulären Bushaltestellen in Beuern können in diesem Zeitraum nicht bedient werden.

Alle Fahrten verkehren ausschließlich über die Reiskirchener Straße (von bzw. nach Bersrod). In der Reiskirchener Straße werden zwei Ersatzhaltestellen eingerichtet.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und um Beachtung der geänderten Verkehrsführung.

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

17.06.2026

Halbseitige Sperrung Tulpenstraße, Großen-Buseck

Aufgrund von Dachsanierungsarbeiten wird die Tulpentsraße in Höhe der Hausnummer 12, Großen-Buseck halbseitig gesperrt.

Die Arbeiten sind vom 29.06.2026 bis 24.07.2026 geplant. 

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

16.06.2026

L 3128: Erneuerung der Fahrbahn zwischen Gießen-Wieseck und dem Abzweig der K 31

Arbeiten unter Vollsperrung starten am 22. Juni 

Ab Montag, 22. Juni, erneuert Hessen Mobil die Fahrbahn der Landesstraße 3128 (Hangelsteinstraße) zwischen der L 3475 (Marburger Straße) in Gießen-Wieseck und dem Abzweig der Kreisstraße 31. In insgesamt drei Bauphasen werden auf der rund 1,5 Kilometer langen Strecke der bestehende Asphalt abgefräst und neue Asphaltschichten eingebaut. Diese Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werden. Insgesamt sind rund zweieinhalb Monate Bauzeit für die Arbeiten vorgesehen. 
Im ersten Bauabschnitt, der bis voraussichtlich Anfang August andauern soll, wird zunächst der Bereich zwischen der L 3475 bei Gießen-Wieseck und der westlichen Auf- und Abfahrtsrampe zur A 485 in Fahrtrichtung Frankfurt erneuert. Dafür muss auch die dortige Abfahrtsrampe der A 485 in Fahrtrichtung Frankfurt gesperrt werden, die Umleitung erfolgt über die A 480. Die Auffahrtsrampe in Fahrtrichtung Frankfurt bleibt währenddessen befahrbar. 
Direkt im Anschluss daran beginnt der zweite Bauabschnitt, der sich vom vorherigen Baufeld bis zum Abzweig der K 31 nach Wieseck-Trohe erstreckt. Um die Erreichbarkeit des anliegenden Restaurants Irodion zu gewährleisten, wurde dieser Bauabschnitt in zwei Phasen unterteilt. 
In der ersten Phase wird bis kurz vor dem Abzweig der K 31 gearbeitet. Das Restaurant Irodion bleibt währenddessen aus Richtung Alten-Buseck erreichbar. Die Auffahrt aus Richtung Alten-Buseck kommend auf die A 485 in Richtung Frankfurt, sowie die Auf- und Abfahrtsrampe in Richtung Marburg müssen während dieser Bauphase gesperrt werden. Auch hier erfolgt die Umleitung über die A 480. Diese Bauphase soll rund vier Wochen andauern. 
In der zweiten Bauphase des zweiten Abschnitts wird die L 3128 im Bereich des Abzweigs der K 31 saniert. Dafür muss die Landesstraße in diesem Bereich voll gesperrt werden. Das Restaurant Irodion ist währenddessen aus Richtung Gießen erreichbar, das Tierheim aus Richtung Trohe. Rund zwei Wochen Bauzeit sind für diese Bauphase vorgesehen. 
Das Gewerbegebiet Flößerweg bleibt während des zweiten Bauabschnitts durchgehend aus Richtung Alten-Buseck kommend erreichbar. 
Die Umleitung für den Verkehr von Gießen nach Alten-Buseck führt während der gesamten Arbeiten über die L 3128, L 3475, L 3146 und L 3356 über Gießen und Staufenberg-Daubringen umgeleitet. Diese Umleitung wird in beide Fahrtrichtungen entsprechend ausgeschildert. Bis zum jeweiligen Baufeld bleibt die L 3128 für den Anliegerverkehr befahrbar. 

Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement 

10.06.2026

Parken entgegen der Fahrtrichtung

Nach § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand bzw. auf dem rechten Seitenstreifen zu parken. Wer sein Fahrzeug auf der linken Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung abstellt, begeht daher in der Regel eine Ordnungswidrigkeit.

Für diesen Verstoß sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog derzeit ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro vor. Je nach Einzelfall und zusätzlichen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer können auch höhere Verwarnungs- oder Bußgelder anfallen.

Das Verbot hat einen wichtigen Sicherheitsgrund: Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss beim Ein- und Ausparken häufig die Fahrbahn kreuzen und sich in beide Richtungen orientieren. Dadurch können gefährliche Situationen mit dem fließenden Verkehr, Radfahrern oder Fußgängern entstehen.

Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. Erlaubt ist das Parken auf der linken Straßenseite beispielsweise in Einbahnstraßen. Eine weitere Besonderheit gilt in verkehrsberuhigten Bereichen. Dort gibt es keine klassische Fahrbahn im Sinne der StVO. Innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen darf daher auch entgegen der Fahrtrichtung geparkt werden. Unabhängig davon ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen zulässig.

Die Gemeinde Buseck weist darauf hin, dass künftig auch Verstöße gegen das Parken entgegen der Fahrtrichtung verstärkt kontrolliert und entsprechend verwarnt werden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und für eine einheitliche Anwendung der geltenden Verkehrsregeln im Gemeindegebiet zu sorgen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

01.06.2026

Vollsperrrung Kaiserstraße 31 - 37, Großen-Buseck

Aufgrund eines Straßenfestes wird die Kaiserstraße am 08. und 09.08.2026 zwischen Hausnummer 31 - 37 voll gesperrt.

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

24.04.2026

Gemeinsame Schulwegebegehung in Großen-Buseck: Mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr

Am 15.04.2026 fand eine gemeinsame Begehung der Gefahrenstellen des erarbeiteten Schulwegeplans der Goetheschule in Großen-Buseck statt. An diesem Termin nahmen die kommissarische Schulleiterin Frau Dickmann, die stellvertretende Schulleiterin Frau Muscheid, Verkehrspolizist Herr Peller, Herr Below von der Verkehrswacht Gießen sowie Frau Damster und Frau Buhl vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Buseck teil.

Grundlage der Schulwegeplanung ist ein Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, wonach die Verantwortung für die Erstellung von Schulwegeplänen grundsätzlich bei den Schulen liegt. Vor diesem Hintergrund hat Frau Dickmann gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Lehrkräften und Eltern, einen Schulwegeplan erarbeitet. Dieser stellt auch für die Verwaltung ein wichtiges Instrument dar. Besonders relevant wird dies durch den neuen Erlass zur Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungs- und Polizeibehörden vom 01.09.2025, der die zulässigen Messörtlichkeiten für Kommunen deutlich einschränkt. Ein rechtsgültiger Messort kann unter anderem ein ausgewiesener Schulweg sein, sofern dieser durch einen offiziellen Schulwegeplan dokumentiert ist.

Im Rahmen der Begehung wurden die zuvor durch eine Elternbefragung ermittelten Gefahrenstellen vor Ort überprüft. Ziel war es, für diese Bereiche möglichst sichere Wege zu finden. Dabei wurde deutlich, dass ein Schulwegeplan keine Garantie für einen vollkommen sicheren Schulweg darstellt. Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung, die unterschiedliche Einflussfaktoren berücksichtigt.

Um die Sicherheit zusätzlich zu erhöhen, konnte Frau Dickmann im Zuge der Schulwegeplanung ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gewinnen, die durch die Polizei zu Verkehrshelfern ausgebildet werden sollen. Geplant ist, diese künftig insbesondere an bekannten Gefahrenstellen einzusetzen, etwa im Bereich vor der Schule, wo „Elterntaxis“ häufig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen führen. Dort können die Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfer die Kinder beispielsweise beim sicheren Überqueren der Straße unterstützen. Dieses Projekt befindet sich derzeit in Planung und wird seitens der Gemeinde ausdrücklich begrüßt.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass organisatorische Maßnahmen allein nicht ausreichen, um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel aller Beteiligten: Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig und regelmäßig für die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisieren und den Schulweg gemeinsam einüben. Gleichzeitig sind alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme aufgerufen. Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Kinder ihren Schulweg eigenständig – zu Fuß oder mit dem Fahrrad – bewältigen, da dies nicht nur die Verkehrssicherheit fördert, sondern auch die Selbstständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Kinder stärkt.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

17.04.2026

Halbseitige Sperrung Christa-Ludwig-Str., Oppenrod

Aufgrund der Errichtung eines Einfamilienhauses wird die Christa-Ludwig-Straße bei Hausnummer 20 halseitig gesperrt

Die Arbeiten sind zwischen vom 10.04. bis 14.08.2026 geplant.

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

02.04.2026

🚶‍♂️ Sicher über die Straße – was du am Fußgängerüberweg beachten solltest 🚗

Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr – aber nur, wenn sich alle daran halten! 👇

👣 Für Fußgänger:

  • Blickkontakt mit Autofahrern aufnehmen 
  • Nur direkt am Zebrastreifen überqueren – nur dort ist dein Überquerungswille klar erkennbar
  • Zügig die Straße überqueren

🚗 Für Autofahrer & andere Verkehrsteilnehmer:

  • Anhalten, sobald jemand den Überweg nutzen möchte
  • Mit angemessener Geschwindigkeit heranfahren
  • Geduld zeigen – Sicherheit geht vor

⚠️ Wichtig: Fußgänger haben Vorrang – aber Aufmerksamkeit schützt alle!

Gemeinsam sorgen wir für einen sicheren Straßenverkehr in Buseck ❤️

02.04.2026

Erweiterung der Hofburgschule, Alten-Buseck – Verkehrsregelungen

Die Gemeinde Buseck informiert darüber, dass die Hofburgschule in Alten-Buseck erweitert wird. Im Zuge der Bauarbeiten sind verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich.

Die Pestalozzistraße wird für den allgemeinen Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt ist ausschließlich für Baustellenfahrzeuge sowie für Anlieger gestattet.

Im Umfeld der Schule kann es während der Bauphase zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

Wir bitten alle Eltern ihre Kinder verstärkt auf mögliche Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen und sie für ein umsichtiges Verhalten in diesem Bereich zu sensibilisieren.

Die Bauarbeiten sind zunächst bis zum 31. Oktober 2026 vorgesehen.

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

23.03.2026

Vollsperrung ! Grundhafte Erneuerung Borngasse/Hofgartenstraße

Aufgrund einer grundhaften Erneuerung wird die Borngasse und Hofgartenstraße in Beuern voll gesperrt
Die Arbeiten beginnen ab dem 13.04.2026. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren gerechnet. 
Die Anwohner kommen weiterhin zu Ihren Grundstücken. 
Es kann trotzdem zu Einschränkungen kommen. 

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

10.03.2026

Elterntaxis – Wenn Fürsorge zum Verkehrsproblem wird

Der morgendliche Schulweg hat sich in den vergangenen Jahren vielerorts verändert. Immer häufiger werden Kinder von ihren Eltern mit dem Auto direkt bis vor die Schultür gebracht. Diese sogenannten „Elterntaxis“ entstehen meist aus dem Wunsch heraus, den eigenen Kindern Sicherheit und Komfort zu bieten. Doch was gut gemeint ist, führt rund um viele Schulen zu erheblichen Problemen – sowohl im Straßenverkehr als auch für die Kinder selbst.

Besonders zu den Bring- und Abholzeiten kommt es vor den Schulen häufig zu einem regelrechten Verkehrschaos. Zahlreiche Autos fahren gleichzeitig vor, halten kurz an oder versuchen zu wenden. Dadurch entstehen Staus und blockierte Straßen. Gehwege und Einfahrten werden zugeparkt, sodass Fußgänger ausweichen müssen und Anwohner beeinträchtigt werden. Auch Schulbusse und der öffentliche Verkehr werden durch die vielen haltenden und rangierenden Fahrzeuge behindert. Insgesamt entstehen dadurch unübersichtliche Verkehrssituationen, die das Unfallrisiko erhöhen.

Paradoxerweise steigt gerade durch die vielen Elterntaxis die Gefahr für die Kinder. Beim schnellen Anhalten, Wenden oder Rückwärtsfahren entstehen Situationen, die für andere Verkehrsteilnehmer schwer vorhersehbar sind. Gleichzeitig fehlt häufig die Übersicht, weil Fahrzeuge dicht an dicht stehen oder plötzlich losfahren. Je mehr Autos sich gleichzeitig vor der Schule bewegen, desto größer wird das Risiko für gefährliche Situationen oder sogar Unfälle – ausgerechnet an dem Ort, an dem Kinder eigentlich besonders geschützt sein sollten.

Neben den Verkehrsproblemen hat das regelmäßige Bringen mit dem Auto auch Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder. Der Schulweg ist für Kinder ein wichtiger Teil des Alltags, auf dem sie Selbstständigkeit lernen und Verantwortung übernehmen. Auf dem Weg zur Schule treffen sie Freunde, unterhalten sich und erleben ihre Umgebung bewusst. Gleichzeitig lernen sie, sich im Straßenverkehr zu orientieren und aufmerksam zu sein. Werden Kinder jedoch regelmäßig bis vor die Tür gefahren, fehlen diese wichtigen Erfahrungen. Selbstständigkeit, Orientierung im Straßenverkehr und soziale Kontakte auf dem Schulweg entwickeln sich dadurch oft weniger stark.

So entsteht häufig ein regelrechter Teufelskreis: Je mehr Autos vor der Schule unterwegs sind, desto unsicherer erscheint vielen Eltern der Schulweg. Aus Sorge entscheiden sich dann noch mehr Eltern dafür, ihre Kinder ebenfalls mit dem Auto zu bringen. Dadurch verschärft sich die Situation weiter und es kommt zusätzlich zu Konflikten zwischen Eltern, Anwohnern und der Schule.

Leider erleben wir diese Situation auch hier in Buseck. Gerade zu den Stoßzeiten kommt es rund um die Schule immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Deshalb möchten wir alle Eltern freundlich bitten, wenn möglich auf das Elterntaxi zu verzichten und ihre Kinder laufen zu lassen. Wer sein Kind dennoch mit dem Auto bringt, kann dazu beitragen, die Situation zu entspannen, indem er etwas entfernt von der Schule anhält – dort, wo keine Verkehrsbehinderungen entstehen. Oft sind die letzten Meter zu Fuß nicht nur sicherer für alle Beteiligten, sondern geben den Kindern auch ein Stück Selbstständigkeit zurück. 

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

09.03.2026

Gehwegparken – Was erlaubt ist und was nicht

Grundsätzlich gilt nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass das Parken auf Gehwegen verboten ist. Gehwege sind in erster Linie für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen und sollen deren sichere und ungehinderte Nutzung gewährleisten. Wird dennoch verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird derzeit mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro geahndet.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt ist. Dies ist ausschließlich in Bereichen der Fall, in denen das entsprechende Verkehrszeichen 315 („Parken auf Gehwegen“) aufgestellt ist. Zusätzlich müssen die Parkflächen eindeutig erkennbar sein, etwa durch entsprechende Markierungen oder eine andersfarbige Pflasterung. Fahrzeuge dürfen dort nur in der Weise abgestellt werden, wie es die Beschilderung vorgibt – beispielsweise halb auf dem Gehweg oder vollständig aufgesetzt.

Darüber hinaus dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen auf dem Gehweg parken. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verbleibende Gehwegbreite. Diese muss so bemessen sein, dass Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin ausreichend Platz haben und nicht behindert werden. Insbesondere Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen sowie Personen mit Kinderwagen müssen den Gehweg ohne Einschränkungen nutzen können.

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) konkretisiert diese Anforderungen. Demnach soll der verbleibende Gehweg so breit sein, dass ein ungehinderter Begegnungsverkehr von Fußgängern möglich ist. Der hierfür erforderliche Platzbedarf wird häufig mit etwa 2,50 Metern Bewegungsraum zuzüglich eines Sicherheitsabstandes angegeben.

Auch im Gemeindegebiet der Gemeinde Buseck wird immer wieder festgestellt, dass Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden, obwohl dies dort nicht erlaubt ist. Das Ordnungsamt weist daher darauf hin, dass solche Verstöße geahndet werden können. Gleichzeitig bitten wir alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Rücksicht aufeinander zu nehmen und sich an die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten. Nur so kann gewährleistet werden, dass Gehwege ihrer eigentlichen Funktion als sichere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger gerecht werden.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

29.01.2026

🚗 Tempo-30-Zone – das gilt! 🚶‍♀️🚲

So verhältst du dich richtig:

  • Maximal 30 km/h fahren
  • Rechts vor links (wenn nichts anderes geregelt ist)
  • Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger

🚧 Beschilderung:

  • Eine Tempo-30-Zone gilt für ein ganzes Gebiet
  • Sie beginnt mit dem Zonen-Schild und endet mit dem Aufhebungs-Schild
  • Innerhalb der Zone müssen keine 30-Schilder wiederholt werden

👉 Merke: Tempo-30-Zonen erhöhen die Sicherheit, senken Lärm und machen Wohngebiete lebenswerter. Runter vom Gas – für ein sicheres Buseck!

 

07.01.2026

🚸 Verkehrsberuhigter Bereich – was gilt? 🚸

in unseren verkehrsberuhigten Bereichen geht Sicherheit vor. Bitte beachtet:

🚗 Fließender Verkehr

  • Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Fußgänger haben Vorrang und dürfen die ganze Straße nutzen
  • Besondere Rücksicht auf Kinder, Ältere und Spielende – immer bremsbereit sein!
  • Beim Ausfahren gilt: Vorfahrt gewähren

🅿️ Ruhender Verkehr

  • Parken  nur in gekennzeichneten Flächen

Gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit und Lebensqualität in Buseck. Danke für Eure Rücksicht!

16.12.2025

? Abknickende Vorfahrtsstraße – so geht’s richtig!

Bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße verläuft die Vorfahrt nicht geradeaus, sondern macht einen Knick. Viele sind unsicher, wie man hier richtig blinkt – dabei gilt eine einfache Regel:

„So wie man fährt, so blinkt man.“

⬅️➡️ Wenn du der abknickenden Vorfahrtsstraße folgst:
Dann biegst du verkehrsrechtlich ab – also musst du blinken, auch wenn es sich vielleicht nicht wie „Abbiegen“ anfühlt.

⬆️ Wenn du geradeaus fährst und damit von der abknickenden Vorfahrtsstraße runterfährst:
Dann fährst du tatsächlich geradeaus – und musst nicht blinken.

Kurz gesagt: Vorfahrt beachten – und so blinken, wie du wirklich fährst.