Erneute Bekanntmachung der 1. Änderung der Gebührenordnung für das Freibad Großen-Buseck

09.03.2026

Berichtigte Neubekanntmachung vom 09.03.2026

Die vorstehende Satzung wird aufgrund einer redaktionellen Anpassung vom 09.03.2026 hiermit erneut bekannt gemacht. Die Berichtigung betrifft ausschließlich redaktionelle Klarstellungen; der Inhalt der Satzung bleibt unverändert.

 

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. I. S. 90,93) und der §§ 1, 2 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), in Verbindung mit der Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Buseck hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck in der Sitzung vom 29.01.2026 folgende

1. Änderung der Gebührenordnung für das Freibad Großen-Buseck

beschlossen:

Artikel 1

§ 3 erhält folgenden Wortlaut

 

Karte

Kinder, 7 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

und für Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis ab 50 % GdB

(Ist im Behindertenausweis der Vermerk “Begleitperson” enthalten erhält diese freien Eintritt)

Erwachsene/Einzel

Familien

Einzelkarte3 € ,

5 €

 

5er-Karte12 €

20 €

 

Saisonkarte50 

90 €

145

Einzelkarte Kiosk1 €  

 

Mitglieder der Einsatzabteilungen der Busecker Feuerwehren erhalten freien Eintritt

(Saisonkarte). Mitglieder müssen sich im Bad mittels Dienstausweis ausweisen können.

 

  

 

In den Eintrittspreisen ist die Mehrwertsteuer enthalten.

Artikel 2

§ 7 erhält folgenden Wortlaut

 

Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Buseck, den 29.01.2026

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

 

gez.                                                                (DS)

 

Michael Ranft

Bürgermeister