Absage der Ausländerbeiratswahl am 15.03.2026

Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) findet eine Wahl nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder weniger Bewerber zur Wahl zugelassen werden, als Sitze zu verteilen sind. Die Einrichtung des Ausländerbeirats entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit.

Bis zum 05.01.2026 (69. Tag vor dem Wahltag), 18.00 Uhr, letzter Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen, wurden keine Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl bei der Besonderen Wahlleiterin eingereicht.

Gemäß § 86a der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26.03.2000 (GVBl. I S. 198,233) in der derzeit gültigen Fassung sage ich die Ausländerbeiratswahl am 15.03.2026 daher ab.

35418 Buseck, 07.01.2026

gez.

S c h i n d l e r 
Besondere Wahlleiterin