Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens in der Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck

05.05.2026

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 197) stelle ich fest:

 

An die Stelle des Mitglieds der am 15.03.2026 neu gewählten Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck, Herr Guido Schemken, der auf sein Mandat verzichtet hat, würde als nächster noch nicht berufener Bewerber, Herr Eric Richter-Belloff nachrücken. Dieser hat auf seinen Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet. Somit rückt gem. § 34 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen 

 

des Wahlvorschlags Nr. 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

 

Herr Florian Dangel

 

als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck nach.

 

Gegen diese Feststellung kann jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Buseck binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Buseck, Ernst-Ludwig Straße 15, 35418 Buseck erheben.

 

35418 Buseck, 05.05.2026

 

gez.

S c h i n d l e r

Besondere Wahlleiterin