1. Änderung der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Buseck

30.06.2026

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 3, 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 502), in der derzeit gültigen Fassung sowie der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 folgende Änderung beschlossen:

 

Artikel 1

Anlage zur Satzung: Gebührenverzeichnis

 

Nr.Beschreibung

Gebühr je 15 Minuten

1Personalgebühren

 

1.1Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

8,00 Euro

1.2Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft

2,15 Euro

 

 

Artikel 2 

In-Kraft-Treten

Diese Satzungsänderung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. 

Buseck, den 25.06.2026

 

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Bürgermeister Ranft