Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 17 Abs. 3, 61 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 502), in der derzeit gültigen Fassung sowie der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) in der derzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck in ihrer Sitzung vom 25.06.2026 folgende Änderung beschlossen:
Artikel 1
Anlage zur Satzung: Gebührenverzeichnis
| Nr. | Beschreibung | Gebühr je 15 Minuten |
| 1 | Personalgebühren |
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| 1.1 | Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft | 8,00 Euro |
| 1.2 | Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft | 2,15 Euro |
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzungsänderung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Buseck, den 25.06.2026
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Bürgermeister Ranft