Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), in der derzeit gültigen Fassung und der §§ 1 bis 6, 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.03.2013 (GVBI S. 134), in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck in der Sitzung am 25.06.2026 folgende Benutzungsordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Buseck. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben und können jederzeit auf der Homepage der Gemeinde Buseck eingesehen werden. Ausschließlich die dort genannten Öffnungszeiten sind gültig.
§ 3 Anmeldung
Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer bestätigt mit der Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Daten werden im Rahmen der Nutzung gespeichert. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
Es ist eine einmalige Anmeldegebühr gemäß der in § 14 genannten Gebühren zu entrichten.
Die Schüler der Grundschulen der Gemeinde Buseck erhalten zu Beginn des 1.Schuljahres einen kostenlosen Benutzerausweis, dessen Gültigkeit mit Ablauf des Jahres endet, mit dem das Kind eine weiterführende Schule besucht. Grundschüler mit Wohnort in der Gemeinde Buseck, die keine Grundschule in der Gemeinde besuchen, können auf Antrag bei der Gemeindeverwaltung einen kostenfreien Leseausweis erhalten.
Die Benutzer sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Benutzerausweis
1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. Dieser wird bei Anmeldung erstellt.
2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. die gesetzliche Vertretung.
3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhandengekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr gemäß § 14 erhoben.
§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
Der Gebrauch der angebotenen Medien ist nur für private Zwecke gestattet. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht statthaft. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Die Ausleihe ist kostenlos.
Die Leihfrist beträgt für alle Medien vier Wochen
Eine Verlängerung der Leihfrist (maximal zwei Mal) ist möglich, wenn keine Vormerkungen anderer Benutzer vorliegen. Sie kann persönlich, telefonisch zu den Öffnungszeiten unter Angabe des Namens oder der Leseausweisnummer oder online über die Benutzerdienste im elektronischen Katalog erfolgen, gerne auch per Mail (buecherei@buseck.de).
§ 6 Ausleihbeschränkungen
Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.
Es ist nicht gestattet, dass Erwachsene sich Medien auf das Ausleihkonto Ihrer Kinder ausleihen.
§ 7 Reservierungen
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers eine Reservierung entgegennehmen.
Wird das reservierte Medium zurückgegeben, werden Sie durch das Büchereiteam telefonisch oder per Mail informiert.
Die Medien können über die Homepage der Bücherei oder direkt über die App B24 reserviert werden.
§ 8 Rückgabe
Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist in der Bücherei zurückzugeben.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß § 14 zu entrichten.
Versäumnis- und spätere Mahngebühren werden ggf.auf dem Rechtsweg eingezogen.
§ 9 Behandlung der Medien, Haftung
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
§ 10 Schadenersatz
Die Höhe der Ersatzleistung wird von der Bücherei bestimmt. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 11 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet.
Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhandengekommen sind.
Das Hausrecht nehmen die Mitarbeiter wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 12 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 13 Löschung Ihres Benutzerkontos
Nach der Dauer von fünf Jahren der Inaktivität, in der keine Medien ausgeliehen wurden, wird das Benutzerkonto gelöscht.
§ 14 Gebühren
Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 10 €
Die Versäumnisgebühr beträgt 1,00 €/ je Medium je Woche
Der Ersatz für einen Benutzerausweis beträgt 3,00 €
Die Beträge werden von den Mitarbeitern der Büchereien entgegengenommen und an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet.
§ 15 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.
Ausfertigungsvermerk
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Benutzungsordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Buseck, den 25.06.2026
gez. Michael Ranft
Bürgermeister