Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2020 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 113 und 114 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

15.07.2026

I.          Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Buseck zum 31.12.2020 wird festgestellt. Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2020 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 94.682.732,03 ab. Das Jahresergebnis weist zum Abschlussstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.376.629,21 € aus und teilt sich wie folgt auf:

- Ordentliches Ergebnis 2.444.085,96 €

- Außerordentliches Ergebnis - 67.456,75 €

Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum 31.12.2020 auf insgesamt 16.285.115,75 €. 

Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck wird gemäß § 114 Abs.1 HGO für das Jahr 2020 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Gemeindevorstands ist öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss ist der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht mindestens ein Jahr im Internet zu veröffentlichen.

Der Jahresüberschuss (Gewinn) beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.444.085,96 € wird der Bilanzposition „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt. Der Jahresfehlbetrag (Verlust) beim außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 67.456,75 € wird der Bilanzposition „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

II.         Hinweis auf die öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Buseck für das Haushaltsjahr 2020 wird auf der Homepage der Gemeinde Buseck unter der Rubrik Rathaus und Bürger/Finanzen/Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2027 veröffentlicht.

Buseck, 08. Juli 2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck

gez. Ranft

(Ranft)
Bürgermeister